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Österreichische Hochschüler*innenschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck
Fritz-Pregl-Str. 3, 3. Stock
6020 Innsbruck

Kontakt

E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Frau Silvia Meil
T: 0512/ 9003-70670
F: 0512/ 9003-73670

Vorsitzender

Emil Futter - oeh­‐vorsitz@i‐med.ac.at

Datenschutzbeauftragter

Daniel Fuchs - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Fotos

Thomas Schütz (ÖH, ÖH-Vorsitz, StV Human- & Zahnmedizin, WiRef, SozRef, BiPolRef, OrgRef, Bücherbörse, Medicus, Banner) & David Delius (ITRef)

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

Allgemeine Nutzungsbedingungen für skalpell.at, einem Serviceangebot der HochschülerInnenschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck.

I. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen, Dienste und/oder Lieferungen, welcher Art auch immer (kurz Dienste), welche www.skalpell.at, ein Serviceangebot der HochschülerInnenschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck (kurz skalpell.at) im Rahmen des unter der domain "www.skalpell.at" betriebenen Internet-Portals bzw. der über dieses Internet-Portal abrufbaren Websites erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen (kurz ANB) in der jeweils gültigen Fassung. Die ANB gelten auch für alle künftigen Dienste von skalpell.at, selbst wenn dies im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart wird. Mit der Annahme bzw. Inanspruchnahme der Dienste unterwirft sich der Nutzer jedenfalls diesen ANB.

Abweichungen von diesen ANB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, im vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch skalpell.at.

II. Dienste/Werbemails

skalpell.at erbringt sämtliche Dienste jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. skalpell.at haftet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Diensten bzw. der Kommunikation mit dem Nutzer.

Der Nutzer ist zur Inanspruchnahme der Dienste von skalpell.at jeweils auf eigene Gefahr und Kosten verpflichtet, hiebei nur geeignete technischen Vorrichtungen, wie etwa entsprechende Computer, Modems, etc. einzusetzen. Der Nutzer ist zudem verpflichtet, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und insbesondere jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme der Dienste zu unterlassen. Dies gilt vor allem für jene Bereiche, deren Inhalt sich an ein Fachpublikum wenden.

Soweit Dienste unentgeltlich erbracht werden, behält sich skalpell.at das Recht vor, diese nach voriger Ankündigung jederzeit entgeltlich zu erbringen. Ein Anspruch auf Erbringung unentgeltlicher Dienste besteht in jedem Fall nicht.

Der Nutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, daß skalpell.at an diesen auf Individualkommunikationswegen, etwa per e-mail oder SMS, Werbe- und Marketinginformation übermittelt.

III. Informationen und Angaben des Nutzers

Sofern der Nutzer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Diensten ersucht wird, Angaben oder Informationen, etwa über seine Person, zu erteilen, ist der Nutzer verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen und diese im Falle von Änderungen zu aktualisieren. skalpell.at ist berechtigt, Auskünfte zur Überprüfung der Angaben, insbesondere betreffend Berufsberechtigungen bzw. aufrechtem Studienverhältnis, einzuholen. 

Der Nutzer ist zudem verpflichtet, skalpell.at jedwede Änderung der e-mail Adresse bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der jeweils skalpell.at bekannt gegebenen e-mail Adresse als zugegangen gelten. Sofern der Nutzer unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt, ist skalpell.at berechtigt, diesen Nutzer vorübergehend oder auch dauernd von der Inanspruchnahme der Dienste auszuschließen.

IV. Datenschutz / Vertraulichkeit

skalpell.at ist berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers, wie Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Beruf/Branche und E-Mail Adresse im Rahmen der Grenzen des Datenschutzgesetzes zum Zwecke der Bereitstellung des Zuganges zu Diensten sowie zur Nutzung von Diensten zu verarbeiten, insbesondere zu speichern. 

skalpell.at wird personenbezogene Daten des Nutzers Dritten nicht zugänglich machen. Die vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt gegen unautorisierte Zugriffe durch Dritte geschützt. skalpell.at wird im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Nutzer wird jedoch darauf hingewiesen, daß das Internet weltweit für jedermann zugänglich ist und insbesondere Mißbrauch nicht auszuschließen ist, sodaß auch der unautorisierte Zugriff Dritter auf derartige Daten und Informationen nicht ausgeschlossen werden kann, eine Haftung wird diesbezüglich ausgeschlossen.

Die angegebene universitäre eMail Adresse wird in jedem Falle nicht dazu verwendet einen Benutzernamen mit einer realen Person zu verknüpfen. Davon ausgenommen sind allerdings Anfragen auf richterlichen Beschluss aufgrund strafrechtlicher Tatbestände des Benutzers.

V. Links

Links zu von skalpell.at betriebenen Websites dürfen nur nach im vorhinein schriftlich erteilter Zustimmung durch skalpell.at gesetzt werden. Eine allenfalls erteilte Zustimmung gilt in jedem Fall nur als unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit erteilt. Es ist nicht gestattet mittels geeigneter Techniken Inhalte von skalpell.at auf anderen Seiten so darzustellen, das der Eindruck entstehen könnte, dieselben wären Inhalt derselben Seite.

Die Aufnahme einer von einem Dritten vermittelten oder betriebenen Website in das von skalpell.at betriebene Internet-Portal stellt keinerlei Empfehlung oder Garantie hinsichtlich der darin angebotenen bzw. enthaltenen Dienste, insbesondere Informationen, sowie der allenfalls angebotenen Waren dar. Soweit skalpell.at durch Links auf Websites verweist, die nicht von skalpell.at betrieben werden, erfolgt dies nur als zusätzliches Service für den Nutzer, um diesem dem Zugang zu solchen Websites zu ermöglichen. skalpell.at übernimmt in diesen Fällen jedoch keinerlei Gewähr und/oder Haftung für den Inhalt solcher Websites.

VI. Gewährleistung / Haftung

Die von skalpell.at angebotenen Dienste werden nicht für die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse einer Einzelperson, sondern für die Allgemeinheit erstellt. Soweit die angebotenen Dienste Informationen oder Hinweise, welcher Art auch immer, etwa aus dem Bereich Medizin und Gesundheit, enthalten, wird darauf hingewiesen, daß die angebotenen Dienste keinesfalls den Rat eines Experten aus dem jeweiligen Fachbereich, etwa eines Arztes, ersetzen können. skalpell.at wird die angebotenen Dienste (etwa Informationen) sorgfältig auswählen. skalpell.at übernimmt jedoch keine Gewähr und/oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste (etwa von Informationen) sowie für eine bestimmte Verwend- oder Verwertbarkeit derselben.

skalpell.at bietet den Nutzern auf dem Internet-Portal insbesondere auch Dienste (etwa Informationen) an, die von Dritten vermittelt, erstellt oder sonst zur Verfügung gestellt werden. skalpell.at wird nach Tunlichkeit danach trachten, durch den Betrieb des Internet-Portals keine Rechte Dritter, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstige Nutzungsrechte zu verletzen. skalpell.at übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß die von Nutzern in Anspruch genommenen Dienste (etwa Informationen) frei von Rechten Dritter, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechten sind. Eine Haftung für allenfalls daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung von skalpell.at ist dem Grunde nach in jedem Fall nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ersatz von Schäden ist hinsichtlich von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung von skalpell.at ist zudem in jedem Fall der Höhe nach mit netto EUR 1.000,-- (Euro zehntausend) beschränkt. Für den Nutzer allenfalls günstigere, zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hievon unberührt.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Ausschluß längstens innerhalb eines Jahres ab jenem Zeitpunkt, ab dem der jeweils schadensverursachende Dienst in Anspruch genommen wurde, beim zuständigen Gericht gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

VII. Verwertungs- und Nutzungsrechte

Sämtliche von skalpell.at angebotenen Dienste, insbesondere zur Verfügung gestellte Informationen, Daten, Texte, Bilder, Graphiken, etc, dürfen ausschließlich nur zum privaten Gebrauch des Nutzers verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung, auf welche Art diese auch immer erfolgt, ist jedenfalls unzulässig.

Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, jede wie auch immer geartete Verwertung oder Nutzung der angebotenen Dienste, insbesondere jede Vervielfältigung, das Speichern, die Verbreitung, die Veröffentlichung, die Veräußerung oder die Bearbeitung, insbesondere von Informationen, Texten, Graphiken, Dateien, Datenbanken, Layouts, etc., zu unterlassen. Der Nutzer wird sämtliche Maßnahmen setzen, um diesen Verpflichtungen Rechnung zu tragen.

VIII. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

Ist der Nutzer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist jenes Gericht für Streitigkeiten zuständig, in dessen Sprengel der Nutzer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Ort der Beschäftigung hat.

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz von skalpell.at, einem Projekt der HochschülerInnenschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck, Innsbruck.

Es gilt ausschließlich das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

IX. Salvatorische Klausel / Sonstiges

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der ANB berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung von skalpell.at am nächsten kommen. 

Soweit in diesen ANB Schriftlichkeit verlangt wird, genügt auch die Übermittlung per Fax oder per e-mail diesem Erfordernis.

(Alle Referate in Alphabetischer Reihenfolge)
Index:
Referat für...
 

     Bildungspolitik

Maximilian Haslinger

Referent

Das Referat für Bildungspolitik hat die Aufgabe, aktuelle gesellschafts- und bildungspolitische Themen aufzuarbeiten, die das Leben der Studierenden und die Situation der Universität betreffen. Es informiert die Universitätsvertretung, Studierendenvertretung und natürlich die Studierenden über relevante Themen, wie zum Beispiel neue Verordnungen, Beschlüsse der Ministerien, und bevorstehende Veränderungen die die Universität oder den StudentInnenalltag betreffen.

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     Informations-Kommunikations Technologie

André Heine & Nikola Bijelac

Referent & Sachbearbeiter
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Das IT-Referat kümmert sich vor allem um skalpell.at - um die Benutzerverwaltung, die News und die Wartung des Servers und dessen Dienste.

Ausserdem soll das IT Referat technische Lösungen erarbeiten, die die Arbeit der StVs und der Hochschüler*innenschaft erleichtert (cloud-Lösung, Produktivitätstools, ...)

Wenn du Fragen zur oder über die Arbeit des ITRefs oder zu skalpell.at hast, kannst du mir gerne eine Mail an oben genannte Adresse schicken!

 

     Öffentlichkeitsarbeit

Hannah Hinteregger & Marie Römer

Referentin & Sachbearbeiterin

In das Aufgabengebiet fällt die Vertretung der ÖH Medizin Innsbruck in Medien und Öffentlichkeit. Diese Aufgaben umfassen unter anderem, die Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Referat für Bildungspolitik und Veröffentlichung von Presseaussendungen, sowie das Erstellen und Auswerten von Umfragen zur Erfassung der Meinung der Studierenden. Wir dienen oftmals auch als Ansprechstelle für Kontakte außerhalb der Universität, um Angebote für Studierende bekannt zu machen.

Zudem betreuen wir derzeit die Facebook- und Instagramseite der ÖH Medizin Innsbruck. Für diese erstellen wir Bildmaterial, verfassen Beiträge, beantworten eingehende Fragen und halten die StudentInnen am Laufenden. Zudem sind wir auch an der Gestaltung von verschiedensten Medien für die ÖH Medizin Innsbruck an vordester Front beteiligt. Neben unseren gestalterischen Aufgaben, achten wir auch immer darauf, dass der öffentliche Auftritt einheitlich ist und auch professionell umgesetzt wird.

Sollten für Veranstaltungen oder für sonstige Zwecke die Logos der ÖH Medizin Innsbruck im Vektor- oder einem anderen Dateiformat benötigt werden, dann schreibe uns einfach eine E-Mail. Auch für sonstige Anfragen, rund um den öffentlichen Auftritt und gestalterische Ideen sind wir immer offen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

     Organisation und Basisarbeit

Maximilian Breinlinger, Zoe Just und Jonathan Kalmbach

Referent, Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter

Das Referat für Organisation ist - wie der Name schon impliziert - für's Organisieren zuständig. Ob's nun eine Semester-opening oder -closing Party ist, ein Schitag oder ein Fußballturnier. Das Referat für Organisation sorgt für ein abwechlungsreiches Programm neben dem Unialltag.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

     Rechtliche Angelegenheiten

Dr. Florian Schwetz

Referent

Unser Rechtsrefent hat für alle Studentenfragen eine Antwort. Du kannst über das ÖH-Sekretariat bei diesem eine kostenlose Beratung vereinbaren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Rechtsreferat ist ausserdem direkt erreichbar unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

News vom Referat für rechtliche Angelegenheiten:

    Sozialpolitik, Gleichbehandlung und ausländische Studierende

Naz Sadiqi Julia Büssecker & Christina Westner

Referentin, Sachbearbeiterin & Sachbearbeiterin

wir, Naz Sadiqi, Julia Büssecker und Christina Westner, studieren alle drei Humanmedizin an der Med Uni Innsbruck. Naz ist seit Oktober 2021 Referentin für Sozialpolitik, Gleichbehandlung und ausländische Studierende zusammen mit Julia und Christina als Sachbearbeiterinnen. Unser Aufgabenbereich ist vielfältig und reicht von „A“ wie „Ausländische Studierende an der MedUni“ bis „Z“ wie „zusätzliche Förderungen“. Bei Fragen zu Stipendien und Beihilfen, bei Gleichbehandlungs- oder Diskriminierungsproblemen, in sozialen oder finanziellen Krisen stehen wir euch zu unseren Sprechstundenzeiten oder nach individueller Terminvereinbarung per e-Mail jederzeit gerne zur Verfügung.

Viele Infos findest du auf den Seiten vom Sozialreferat:

Rund um's Studium - Sozialreferat

Studieren mit Kind

News zum Sozialreferat:

 

    ÖH Medizin Innsbruck Trainingszentrum

Nikolas Schmidbauer & Wolfgang Straka

Referent & Sachbearbeiter

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Meine Aufgaben sind das Betreuen und die Verwaltung des ÖH Trainingszentrums.

Das Trainingszentrum besteht aus Sono4You, Notfall4You, Status4You und Cases4You. Wir kümmern uns darum, dass du neben der Pflichtlehre und den Wahlfächern der MUI ausreichend Möglichkeit hast deine klinischen Fertigkeiten in diesen drei Bereichen auszubauen und zu entwickeln.

Solltest du Anregungen oder sonstiges Feedback bezüglich unserer Kurse haben, schreib mir eine Mail!

 

 

    Wirtschaftliche Angelegenheiten

Tobias Lindemann

Referent
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0512/ 9003-70670

Das Wirtschaftsreferat kümmert sich um alle finanziellen Aufgaben der ÖH. Es ist dafür verantwortlich, dass mit den Mitteln sparsam umgegangen wird und kontrolliert alle Organe der Universitätsvertretung - wie etwa die Studienvertretung, die anderen Referate oder die Bücherbörse. 

Dokumente wie den Jahresvoranschlag, Gebahrungserfolgsrechnung, Aufwandsentschädigungen usw. findest du hier: https://cloud.skalpell.at/d/77b2f746e3a0486ba31a/

Hier gibts den Erstie-Guide als PDF zum Download. Einfach auf's Vorschaubild klicken!

Erstie Guide Onlineversion Vorschau

Allgemein: Förderungen müssen immer vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes beantragt werden. Hier kann von Seiten der Uni wenig/keine Toleranz gezeigt werden. Also unbedigt den Antrag früh genug einreichen!

Aktuell: Der Österreichische Austauschdienst fördert keine Erasmusaufenthalte in Großbritannien mehr, egal in welchen Erasmusprogramm (SMS, SMT, Famulaturen, Diplomarbeit, postgradual). KWA ist nach wie vor möglich! (weitere Infos)Sollte GB bis zum 31.10. einen Ausstieg aus der EU mit Vertrag hinbekommen, wird das Erasmusprogramm wieder, (wie vor Ankündigung des Brexits), bis einschließlich SS 2021 vom ÖAD gefördert. Danach laufen die Verträge ab und es muss überhaupt komplett neu ausverhandelt werden, ob GB wieder als Progamm, oder lediglich als Partnerland an Erasmus teilnimmt bzw. ob überhaupt.

Sollte GB bis zum 31.10. keinen geregelten Ausstieg aus der EU schaffen, bleibt es weiterhin unmöglich, gefördert nach GB zu gehen. Die einzige Möglichkeit in diesem Fall sind selbst organisierte Aufenthalte, welche aber nicht betreut und mit lediglich einmalig 100-200€ dotiert werden. Ansprechperson für die Förderung von selbst organisierten Aufenthalten: monika.schlager (at) i-med.ac.at

Inhaltsverzeichnis

ERASMUS-Programme

Nützliche Links dazu findest du vorallem auf der ofiziellen Uni-Website:  https://www.i-med.ac.at/studium/mobilitaet_international/

Erasmus Student Mobility (SMS)

Es gibt zwei Erasmus Programme:

Erasmus Student Studies (SMS): Kann zwischen dem 5 und 10. Semester absolviert werden. Dauer: 3 Monate - max. 12 Monate (Höchstdauer hängt von Gastuni ab). In diesem Programm gibt es je nach Partneruni zwischen 1 und 5 Plätze. Bewerbungsdeadline (letzter Werktag im Jänner) und Ranking beim Auswahlverfahren, wenn sich mehr Personen bewerben, als es Plätze gibt (Standard zB bei den Partnerunis in Skandanavien, der Charité Berlin sowie Valencia in Spanien).

Erasmus Student Mobility (SMT): im KPJ und bei den Pflichtfamulaturen. Mehr zum Thema unter >Klinisch-Praktisches Jahr

Famulatur

Auslandsfamulaturen

Für alle, die eine Famulatur im europäischen Ausland verbringen wollen. Voraussetzung: Der zweite Studienabschnitt muss abgeschlossen sein. Anrechenbar für den 3.Studienabschnitt oder das KPJ. Eine Besonderheit der Auslandsfamulatur besteht darin, dass einige dieser Programme ausschließlich in den Sommermonaten stattfinden.

Pflichtfamulaturen gefördert im Ausland absolvieren

Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Pflichtfamulatur gefördert (mit 400-450€) im EU-Ausland zu absolvieren, sofern diese mindestens 2 Monate andauert. Um die Förderung zu erhalten muss man sich mindestens 2 Monate vorher in der Abteilung für Internationale Beziehungen dafür bewerben. Nähere Infos dazu findest du in diesem Dokument, Informationen zur anrechenbarkeit der Famulaturen findest du hier.

Famulaturaustausch (SCOPE)

SCOPE steht für „Standing Committee on Professional Exchange“ (Famulaturaustausch) und wir von der AMSA organisiert.

Klinisch-Praktisches Jahr

Joint-Study

An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kann, im wechselseitigen Austausch von Studierenden, ein Teil des Klinisch-Praktischen Jahres (max. 16 Wochen) verbracht werden.

Erasmus im KPJ

Erasmus Student Mobility (SMT): Erasmus im KPJ und bei den Pflichtfamulaturen. Dauer: zwichen 2 Monate und 16 Wochen. Finanziell gefördet (allerdings ohne Anrechenbarkeit für das Curriculum) werden aber bis zu 12 Monate. Jede beliebige Universitätsklinik innerhalb Europas ist möglich, keine Platzlimitierung und daher auch kein Ranking und daher auch keine Bewerbungsdeadline (die zwei Monate Vorlaufzeitwerden für die Bearbeitung, die Datenbanktermine, dem Einholen der Unterschrift der Koordinatorin etc. benötigt)

Wissenschaftliches Arbeiten

Im Rahmen von Diplomarbeit, Dissertation bzw. Habilitation kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt beantragt werden. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

Kurzfristig wissenschaftliche Auslandsstipendien (KWA): Weltweit möglich, für max. 3 Monate, Förderung 500 € monatlich inkl. länderabhängigem Hebesatz; Der/die VizerektorIn für Forschung und der/die VizerektorIn für Lehre müssen den Antrag als förderbar genehmigen (= es muss ein Grund angegeben werden, warum die Arbeit bzw. Teile davon, im Ausland  geschrieben werden müssen. Meistens geht es dabei um Untersuchungsmethoden, die in Innsbruck (noch) keine Anwendung finden oder um Krankheitsbilder, die bei uns nicht/nicht mehr/nicht in dieser fortgeschrittenen Ausprägung oder Häufigkeit vorkommen). 

Erasmus: Innerhalb Europas (zusätzlich der dazu angeführten Länder), bis zu 12 Monate förderbar, Förderung zwischen 450 und 400 € pro Monat, keine Genehmigung durch die Vizerektoren erforderlich. Bei Erasmus gibt es die Möglichkeit, Förderungen für einen Teil der Diplomarbeit/Masterarbeit im Ausland zu erhalten die - anders als bei der KWA-Unterstützung - auch für Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken und wissenschaftliche Sammlungen vergeben werden, sofern diese im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit/Masterarbeit erfolgen. Kontaktaufnahme über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Postgradual

Es besteht auch die Möglichkeit einer Erasmusförderung für einen postgradualen Praktikums/Famulaturauslandsaufenthalt im europäischen Wunschland. Kontaktaufnahme über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wieviele Stunden muss ich absolvieren?

Diplomstudium Humanmedizin (Q 202)

Auszug aus dem Studienplan:

2.3 Freie Wahlfächer
Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer
im Umfang von 15 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Dabei können die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen wählen. An der Medizinischen Universität Innsbruck werden ebenfalls freie Wahlfächer angeboten, die den Studierenden zur Vertiefung des Pflichtlehrangebotes besonders empfohlen werden. Es werden auch Lehrveranstaltungen angeboten, die der Vorbereitung für das Studium (Ergänzung zum 1. Studienabschnitt) dienen. Pflichtlehrveranstaltungen (siehe 2.1) und Wahlfächer (siehe 2.2) des gewählten Studiums werden nicht als freie Wahlfächer anerkannt. Lehrveranstaltungen, die der Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen dienen, bzw. Ergänzungsprüfungen selbst werden nicht als freie Wahlfächer anerkannt.

Diplomstudium Zahnmedizin (Q 203)

Die Studierenden sind verpflichtet im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 10 Semesterwochenstunden zu absolvieren. Dabei können die Studenten beliebige Kurse aus dem Lehrveranstaltungsangebot sämtlicher postsekundärer Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen) belegen. Die freien Wahlfächer der Medizinischen Universität Innsbruck, die den Studierenden zur Vertiefung des Pflichtlehrangebotes dienen, werden jedoch besonders empfohlen.

Wo finde ich die Wahlfächer?

Die Wahlfächer der Medizinischen Universität Innsbruck findest du auf https://inside.i-med.ac.at

Nach erfolgtem Login können links unter „Medizinisch-theoretischer Bereich“ bzw. „Klinischer Bereich“ die Departments mit ihren zugehörigen Lehrveranstaltungen durchforstet werden. Die Anmeldung erfolgt dann entweder direkt dort, indem man auf das grüne T neben dem Wahlfachnamen klickt, oder falls das nicht möglich sein sollte, durch eine E-Mail an den zuständigen Vortragenden. Außerdem hängen oft in Schaukästen oder bei den Hörsälen Informationen zu Wahlfächern aus.

Alle Wahlfächer tragen den Begriff "(Wahlfach)" im Titel, und können so über die Suchfunktion gefunden werden. Hier sind auch Wahlfächer zu finden, die seit längerem nicht abgehalten wurden oder keine aktive Anmeldefrist eingetragen haben. In dem Fall kannst du mit einer netten e-mail an einen der aufgelisteten Vortragenden sicher mehr Infos zum Wahlfach erhalten.

Diplomarbeits-Guide
Wir haben einen Diplomarbeits-Guide mit allen wichtigen Informationen, Abläufen, Links etc. erstellt. Wenn dir Fehler auffallen oder du Themen hast die du gern besser beschrieben hättest, schreib uns bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Master-Dokument
Um dir die lästige Nach-Formatierung ein wenig zu erleichtern, haben wir zwei Masterdokumente für Microsoft Word, einmal in Deutsch und einmal in Englisch erstellt. In diesen ist die geforderte Formatierung bereits voreingestellt und du kannst gleich mit dem Schreiben beginnen.
 
Plag-Check
Du kannst deine (fast) fertige Diplomarbeit kostenlos mit dem PlagScan von Turnitin auf Plagiate überprüfen lassen. Mehr Infos findest du hier.

 logo studia Diplomarbeit binden lassen:

  • einfache Bindearten wie Spiralisieren, Klebebinden, Hardcover-Klemmbindung etc. in nur wenigen Minuten; 
  • handgebundene Abschlussarbeiten mit Prägung in der Buchbinderei-Werkstatt; 
  • Anforderungen von MUI bekannt; 
  • neuartige Technologien fürOnline Bestellungen mit der Möglichkeit sein Dokument individuell zu prüfen und zu verändern; Einbandkonfigurator online, aber auch Beratung und Betreuung vor Ort (fünf Standorte in ganz Innsbruck) 

Andere Angebote der Studia und weitere Infos:

studia.at  – Abschlussarbeiten bestellen; Bücher anfordern und beim nächsten Universitäts-Besuch einfach abholen; Hörerscheine einlösen; Öffnungszeiten einsehen; Kontakt mit Studia aufnehmen; die Abschlussarbeit mit ISBN veröffentlichen und vieles mehr

 

Was ist eine Famulatur?

Als Famulatur (lat. famulatur ‚es wird gedient‘) wird im deutschsprachigen Raum ein Praktikum in humanmedizinischen Studienrichtungen bezeichnet. In Österreich hat das "Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 über die Studienrichtung Medizin" geregelt, dass

§ 12. (1) Die Pflichtfamulatur ist als Vorbereitung auf die praktisch-ärztliche Tätigkeit im Ausmaß von 16 Wochen an Universitätskliniken oder an Krankenanstalten [...] unter ärztlicher Aufsicht abzuleisten. [...]. Die Pflichtfamulatur kann frühestens nach Abschluß des ersten Rigorosums und nach erfolgreicher Ablegung der Vorprüfung aus „Medizinischer Psychologie'' und nach Besuch der propädeutisch-klinischen Lehrveranstaltungen absolviert werden.

1997 löste das Universitäts-Studiengesetz das oben genannte Gesetz ab, seitdem dürfen die Universitäten selbst in Studienplänen das Studium strukturieren. Die 'Pflichtfamulatur' lebt aber in ähnlicher Version an den Medizinischen Universitäten weiter.

Was genau man bei einer Famulatur auf der Station machen darf, hängt sehr von Krankenhaus, Station und Betreuer*in ab. Je mehr Eigeninitiative man zeigt, desto mehr darf man in der Regel machen und desto mehr wird einem übertragen.

Ab wann kann man famulieren?

Famulieren auf "freiwilliger Basis" kann man ab Inskription in's Medizinstudium.

Zum anrechnen auf die Pflichtfamulatur, die zur Anmeldung zur KMP6B abgeschlossen sein muss, müssen die  Lehrveranstaltungen „PR  Ärztliche Grundfertigkeiten“, „VU Untersuchungskurs am Gesunden“ und „PR Ärztliche Gesprächsführung 2“ (wird durch gemeinsame Prüfung „Famulatur OSCE“ nachgewiesen) erfolgreich absolviert sein. Im Anschluss kannst du dir den blauen Zettel und das Famulatur Logbuch in der Studienabteilung abholen bzw. werden dir diese Sachen direkt nach der KMP 3B ausgehändigt.

Wieviel muss man famulieren? Wie stellt sich die Famulatur zusammen?

Hinweis: 'Famulatur' und 'Pflichtfamulatur' werden egtl. immer synonym verwendet. Meist ist die 'Pflichtfamulatur' gemeint.

Insgesamt können 18 Wochen absolviert werden. 12 Wochen sind Minimum, alles was darüberhinaus geleistet wird, kann bis zu einer Anzahl von 6 zusätzlichen Wochen auch als Wahlfachpunkte angerechnet werden.(z.B. 13 Wochen Famulatur: Die benötigten 12 Wochen sind erledigt und die 13. Woche gibt einen Wahlfachpunkt.) Davon sind 8 Wochen (Pflichtfächer) aus einer Liste im Famulatur-Logbuch wählbar, die weiteren Wochen sind frei wählbar. Voraussetzung hierbei ist, dass Lernziele aus dem Logbuch in diesen Fächern erfüllbar sind.
Die Liste der möglichen Fächer findet ihr auch unter https://ilias.i-med.ac.at/goto.php?target=cat_12129&client_id=test (=>spezielle Informationen => Famulatur Fächer/Spezialfächer)

Die Mindestdauer für eine Famulatur beträgt 2 Wochen und die maximal anrechenbare Zeit pro Fach (z.B. Chirurgie) liegt bei 4 Wochen. Es können also maximal zwei Spezialisierungen pro Fach angerechnet werden. (Weil für jede Spezialisierung die Regel gilt, dass mindestens 2 Wochen famuliert werden muss)
Beispiel Chirurgie: 2 Wochen Unfall- und 2 Wochen Allgemeinchirurgie oder ein mal 4 Wochen Orthopädie.

Diese Regelung gilt aber für die frei wählbaren Fächer nicht. Somit kann man entweder 3 Wochen am Stück z.b. Ophthalmologie famulieren, oder 3 verschiedene Fächer jeweils 1 Woche.

Man hat auch die Möglichkeit an nicht-bettenführenden Institutionen (Allgemeinmedizin, Laboratoriumsdiagnostik, Pathophysiologie etc.) zu famulieren. Diese fallen alle in die „frei wählbaren“ Fächer. Achtgeben muss man hier aber, da man sich MAXIMAL 2 Wochen anrechnen lassen kann. Ein Beispiel, in welchem NICHT alles angerechnet wird, ist: 2 Wochen Allgemeinmedizin und 1 Woche Gerichtsmedizin. 

Das Gerücht, welches seit einiger Zeit den Umlauf macht, dass man verpflichtend 4 Wochen Chirurgie und 4 Wochen Innere machen muss stimmt NICHT. Wie bereits vorhin gesagt, kann man 8 Wochen frei aus der oben genannten Liste auswählen und 3 Wochen völlig selbst aussuchen (sofern alle Kriterien erfüllt werden)

Nun zum Verdeutlichen einige Beispiele:

 
Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3:
  • 2 Wochen Pädiatrie
  • 4 Wochen Innere (z.b. 2 Wochen Kardiologie und 2 Wochen Nephrologie)
  • 2 Wochen Chirurgie

(Somit hat man alle „vorgegebenen Fächer“ erfüllt)

  • 1 Woche Anästhesie
  • 1 Woche Augenheilkunde
  • 1 Woche Nuklearmedizin
  • 1 Woche Gynäkologie
  • 2 Wochen Dermatologie
  • 4 Wochen Chirurgie (z.b. 2 Wochen Plastische Chirurgie und 2 Wochen Visceralchirurgie)
  • 2 Wochen Neurologie

(Somit hat man alle „vorgegebenen Fächer“ erfüllt)

  • 2 Wochen Radiologie
  • 1 Woche Anästhesie
  • 1 Woche Pädiatrie
  • 4 Wochen Dermatologie
  • 4 Wochen Frauenheilkunde (z.B. 2 Wochen Gynäkologie und 2 Wochen Geburtenhilfe)

(Somit hat man alle „vorgegebenen Fächer“ erfüllt)

  • 3 Wochen Anästhesie
  • 1 Woche Pathologie (kein Muss mehr)

 

Wo kann ich famulieren?

Famulieren kann man an jedem beliebigen Krankenhaus in Österreich, der EU und der Welt (sofern die Vorgaben des Famulatur Logbuchs erfüllt werden).

Es besteht auch die Möglichkeit in einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin zu famulieren, diese muss nicht eine akkreditierte Lehrpraxis sein. Gezählt wird die Famulatur dann zu den „frei wählbaren Fächer“. Beachte auch die Limitation auf 2 Wochen für nicht-bettenführende Einrichtungen!

Anmeldung und Bestätigung

Du kannst entweder ein Famulaturprogramm wahrnehmen (Auslandsprogramme) oder die Famulatur selbst organisieren.

Bei einer selbst organisierten Famulatur, setzt man sich am besten per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Station in Verbindung (entweder mit dem zuständigen Leiter der Station oder mit dem Sekretariat der Station). Falls das im jeweiligen Krankenhaus anders gehandhabt wird, wird man dich an die jeweilige Stelle weiterleiten.

Damit deine Famulatur von der Universität anerkannt wird, musst du dir deinen blauen Zettel im Krankenhaus von der jeweiligen Station abstempeln und unterschreiben lassen. Es empfiehlt sich, die Famulatur auch noch einmal gesondert in ein paar Zeilen von der Station bestätigen zu lassen, falls dein blauer Zettel verloren gehen sollte oder der Stempel nicht identifizierbar ist. Außerdem bietet es sich an Kopien von diesen Dokumenten anzulegen.

Desweiteren muss der dich betreuende Arzt die Beurteilung in deinem Logbuch vollständig ausfüllen.

Was brauche ich?

Logbuch https://ilias.i-med.ac.at/goto.php?target=file_12141_download&client_id=test
Das Logbuch liegt bei der KMP 3B aus, kann bei der Studienabteilung abgeholt oder selbst ausgedruckt werden.

Blauer Zettel Dieser muss in der Studienabteilung abgeholt werden bzw. wird bei der KMP 3 ausgegeben.

Arbeitsmaterialien

Ob das Krankenhaus Arbeitskleidung zur Verfügung stellt, ist ihnen überlassen und daher sehr unterschiedlich, für den OP- Bereich bekommt man die Kleidung aber immer gestellt. In den meisten Fällen muss man seinen eigenen Mantel mitbringen.
Am besten bei der Anmeldung fragen, was man selbst mitbringen muss. Ausrüstung wie Stethoskop, Reflexhammer, Lampe etc. auf jeden Fall mitnehmen, falls man diese besitzt.

Erfahrungsberichte

Falls du nicht genau weißt wo du am besten deine Famulatur absolvieren sollst kannst du unter http://www.famulaturranking.de ein wenig stöbern. Toll wäre auch wenn jeder von euch dort seine eigenen Erfahrungen bei Famulaturen bewertet. Davon profitiert jeder Medizinstudierende von uns.