Alle Formulare/Richtlinen findest du hier: Skalpell-Cloud - Sozialreferat. Informationen zum Datenschutz bei Anträgen: Datenschutz

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  1. Beratung & Beratungszeiten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Aktionen
    1. ÖH Unterstützung Studiengebühren
    2. Ohne Moos nix Los
    3. Akademische Feier
    4. Unterstützung eines AMSA Famulaturaustausches
    5. Medizinische Weiterbildungsförderung
    6. Fahrtkostenzuschuss für eine medizinische Weiterbildung
  4. Formulare und Ansuchen
    1. Eizelansuchen
    2. Ansuchen um Unterstützung für das ganze Semester
  5. Zuschusstopf für Psychotherapie
  6. Zuschuss für USI-Kurse
  7. Kostenübernahme HPV-Impfung

                                                                Beratung und Beratungszeiten 

Montag und Donnerstag, 12:00 bis 13:00 Uhr oder nach individueller Terminvereinbarung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0512/900370670. Ihr findet unser Büro in den Räumlichkeiten der ÖH Medizin Innsbruck.

Wir sind jederzeit unter folgender E-Mailadresse erreichbar (auch in den Ferien): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abweichende Öffnungszeiten werden in den News bekanntgegeben.
Aktuelle News zum Sozialreferat:

Bitte beachtet immer die News, ob es in den kommenden Wochen geänderte Öffnungszeiten gibt, das kann vorallem vor den Ferien bzw. während der KMP-Zeit der Fall sein.

Ausführliche Broschüren zu zahlreichen Themen liegen zu den Öffnungszeiten der ÖH aus.

 

                                                                Aufgabenbereiche

Sozialberatung

Verwaltung des Sozialfonds

  • Vergabe von einmaligen Unterstützungen aus dem Sozialtopf
  • Vergabe von monatlichen Unterstützungen aus dem Sozialtopf
  • Finanzierung von anderen Projekten des Sozialreferates

Unterstützung durch den ÖH Sozialfond

Für Studierende in finanziellen Notsituationen besteht die Möglichkeit, um Unterstützung durch die ÖH anzusuchen. Dafür steht der sogenannte ÖH Sozialfond zur Verfügung. Genauere Infos könnt ihr dem Infoblatt entnehmen oder kommt in die Sprechstunde am Sozialreferat.

Beratungen zu weiteren Stipendien / Unterstützungen

Eine Liste von vielen Stipendien findest du auf folgenden Seiten. Informiere dich, ob du hier ein passendes Stipendium für dich findest:

Beratung ausländischer Studierender

  • Beratung für alle Ausländer*innen, die an der Medizin Uni Innsbruck ein Studium beginnen wollen.
  • Beratung für alle Auslände*innen, die bereits an der Medizin Uni Innsbruck studieren.
  • Beratung bei Problemen mit der Zulassung zum Studium, dem Erwerb von Deutschkenntnissen, Fragen zu Studiengebühren und bei anderen Schwierigkeiten und Unklarheiten.

Beratung zum Thema Gleichbehandlung und Diskriminierung im Studium

  • Flyer: Diskriminierung im Studium
  • offene Gespräche 
  • Vertretung von Studierenden gegenüber der Univerität
  • Teilnahme am Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGl)

 

                                                                Aktionen

                                                                ÖH-Unterstützung Studiengebühren

Falls ihr im kommenden Semester Studiengebühren zahlen müsst, besteht die Möglichkeit einer finanzielle Unterstützung durch die ÖH.

Bitte verfahrt hierfür folgendermaßen: 

1) Informiert euch ob die Ausschreibung für das Förderstipendium für Internationalität bereits erfolgt ist und bewerbt euch dafür (wenn ihr Antragsberechtigt seid). Meldet euch zunächst in der Studienabteilung bei Frau Viktorija Radman, um euch in eurem individuellen Fall die Höhe der Studiengebühren offiziell bestätigen zu lassen. Frau Radman kann euch ebenfalls über mögliche Rückerstattungen/Erlässe informieren:

Viktorija Radman
Tel.: +43/512/9003-70042
Fax: +43/512/9003-73041
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2) Wendet euch anschließend bitte zunächst an die Bundes-ÖH, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gerne sehen wir eure Unterlagen durch bevor ihr diese an die Bundes-ÖH schickt und beraten euch zu dieser Unterstützung. Link PDF

3) Falls ihr einen negativen Bescheid von der Bundes-ÖH erhaltet, bzw. die Unterstützung der Bundes-ÖH nicht ausreichend ist, so besteht die Möglichkeit, aus dem Sozialtopf der ÖH Medizin Innsbruck unterstützt zu werden.
Hierfür ist eine Beratung im Sozialreferat der ÖH Medizn Innsbruck erforderlich!

All jene Studierenden, die bereits einen Antrag bei der ÖH Medizin Innsbruck gestellt haben, müssen nur die Bestätigung der Studienabteilung und der Bundes-ÖH nachreichen. 

Es tut uns leid, dass dieses Verfahren etwas umständlich ist. Leider reicht unser Budget nicht aus, um alle Studierenden der MUI direkt aus dem Sozialtopf der ÖH Medizin Innsbruck zu unterstützen. 

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. 

 

                                                                Ohne Moos nix los Aktion

Wintersemester 2023/24

Allen Studierenden, die im Monat nicht mehr als 600 Euro für Lebenserhaltungskosten zur Verfügung haben, inklusive  aller Unterstützungen durch Angehörige, Kinderbeihilfe, Studienbeihilfe/BAföG, Mietzinsbeihilfe bzw. anderen Stipendien und exklusive Mietkosten und Kinderbetreuungsgeld, möchten wir einen kleinen Finanzzuschuss anbieten.
Da es eine Leistung ist neben dem  Studium zu jobben, fällt das Geld das ihr selbst verdient nicht in die Berechnung der 600 Euro hinein! Wenn diese Beschreibung auf dich zutrifft, dann nimm das Projekt des Sozialreferates der ÖH „Ohne Moos nix los“ wahr!
Wir reihen alle vollständigen Anträge aufsteigend nach dem zur Verfügung stehenden monatlichen Geld und die ersten 20 Studierenden in unserer Reihung erhalten die Förderung. 

Wir vergeben im Wintersemester 2023/2024:

  • MO 04.12. - FR 08.12.2023: 65 € Rückerstattung für öffentliche Verkehrsmitteltickets
    (inkl. Semesterticket und Klimaticket, exkl. Flugticket) ODER Fahrradreparatur ODER Fahrradneuanschaffung

  • MO 11.12. - FR 15.12.2023: 65 € Rückerstattung für Arzt-, Apotheken- und Medizinproduktkosten, die nicht durch die Krankenversicherung übernommen werden (exklusive Kosten für die HPV-Impfung und Psychotherapie - dafür existieren eigene Förderungen/Aktionen - und exkl. kosmetische Behandlungen) ODER Rückerstattung von bestimmtem Bedarf für Mediziner (z.B. Fachbücher, Sezierbesteck, Stethoskop, offizielle Lernwebsites wie Viamedici)

  • MO 18.12. - FR 22.12.2023: 65 € Kostenrückerstattung für Lebensmitteleinkäufe aus diesem Semester ODER Rückerstattung der Kosten für Drucken und Binden der Diplomarbeit

 

+++ KEINE 4. AKTIONSWOCHE +++
Liebe Studierende, ihr habt so fleißig Anträge in den Wochen 1-3 gestellt und wir konnten insgesamt über 4000€ an euch auszahlen. Damit geht sich leider dieses Semester keine 4. Aktionswoche mehr aus. Aber keine Angst: schon im Sommersemester 2024 geht es weiter mit Ohne Moos Nix Los!



Alles was Ihr dafür tun müsst ist uns per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) (benutzt eure Student-Email-Adresse) oder im ÖH Sekretariat folgende Unterlagen vollständig zukommen zu lassen während den jeweiligen Einreichungsfristen:

  1. Ausgefülltes Antragsformular "Ohne Moos Nix Los-NEU"
  2. Eure Kontoauszüge von Oktober und November 2023mit Markierung und falls erforderlich Erklärungen aller Kontoeingänge + Mietausgaben
  3. Aktuelle Studienbestätigung
  4. Einzahlungsbeleg eurer Zug- oder Bustickets / Rechnung eures Arztbesuches / der Brille / etc. (ihr müsst für diese Kosten selbst aufgekommen sein)
  5. Mietvertrag und Nachweis für die Mietzahlung

Bitte beachtet: Anträge können nur im jeweiligen Aktionszeitraum in der jeweiligen Aktionswoche (nur von Montag bis Freitag) eingereicht werden (nicht früher oder später)! Barauszahlungen sind in keinem Fall möglich! Die Rückerstattung kann den Wert des Kurses/Tickets/Buches/etc. nicht überschreiten.
Natürlich kann man bei allen Aktionswochen mitmachen. Das Geld wird dann auf euer Konto überwiesen! Gutscheine (ÖH-Bücherbörse, Kopierkarte, Mensa, etc.) müssen im Sozialreferat persönlich abgeholt werden!
Für weitere Fragen stehen wir per e-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder zu den Sprechstundenzeiten zur Verfügung!

 

                                                                Akademische Feier

Die akademische Feier soll Ehrung und würdiger Abschluss deines Medizinstudiums sein. Wir möchten allen Studierenden eine Teilnahme an ihrer akademischen Feier ermöglichen und bieten daher die Möglichkeit einer (teilweisen) Rückerstattung des Unkostenbeitrags von 80 Euro pro Student an. Da die Mittel des Sozialtopfes beschränkt sind bitten wir dich darum zu berücksichtigen, dass sich dieses Angebot ausschließlich an bedürftige Studierende richtet. 

Falls du Interesse an diesem Angebot hast fülle bitte unter „Formulare und Ansuchen“ das Formblatt „Einzelansuchen“ aus.

 

                                                                Unterstützung eines AMSA Famulaturaustausches

Ab 01.06.2016 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck eine Rückerstattung von 65€ für euren AMSA-Famulaturaustausch an. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!

Ihr könnt max. 3 Monate nach abgeschlossener Famulatur mit eurem ausgefüllten Antragsformular, den notwendigen Unterlagen wie der vollständig unterschriebenen Famulaturbestätigung der AMSA, eurer aktuellen Studienbestätigung und einer Kopie eures Lichtbildausweises in das Sozialreferat (Sprechstundenzeit Montag & Mittwoch 12-13 Uhr) kommen oder uns eure Unterlagen per e-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und wir überweisen euch im Nachhinein die 65€ auf euer Konto.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!

 

                                                                Medizinische Weiterbildungsförderung

Ab 08. Mai 2017 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck eine Rückerstattung an von max. 45€ für deinen medizinischen Kongressbesuch, eine medizinische Summer School oder ähnliche medizinische Weiterbildung wie das IPOKRaTES-Seminar, bzw. zusätzlich max. 40€ für entstehende Materialkosten bei einer Posterpräsentation auf einem Kongress. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!
Es werden nur jene Kongresse gefördert, für die laut der österreichischen Ärztekammer DFP-Punkte vergeben werden. Für besuchte Kongresse im Ausland müssen äquivalente Punkte nachgewiesen werden bzw. nach einem äquivalenten Kongress in Österreich gesucht werden für welchen es DFP-Punkte gibt. 

Es muss nachgewiesen werden, dass der*die Studen*in die Eintrittskosten und die Materialkosten selbst getragen hat, und diese nicht von Familienangehörigen/Freund*innen/Diplomarbeitsbetreuer*in und ähnliches übernommen wurden.
Es kann einmal pro Semester ein Antrag gestellt werden. 
Ihr könnt max. 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsveranstaltung einen Antrag einreichen und wir überweisen euch im Nachhinein die Förderung auf euer Konto.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!

 

                                                                Fahrtkostenzuschuss für eine medizinische Weiterbildung

Ab 13. März 2018 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von max. 30€ an, im Rahmen von An- bzw. Abreisekosten für Kongressbesuche / Summer Schools oder ähnliche medizinische Weiterbildungen. An- oder Abreisekosten im Rahmen von Famulaturen, Erasmus-Aufenthalten oder (Labor)praktika werden nicht unterstützt
Zwischen Hin- und Rückfahrt und dem Beginn bzw. Ende der Weiterbildungsveranstaltung dürfen max. 48 Stunden liegen. 
Es muss nachgewiesen werden, dass der/die Student*in die An-/Abreisekosten selbst getragen hat, und diese nicht von Familienangehörigen/ Freund*innen/ Diplomarbeitsbetreuer*in und ähnliches übernommen wurden. 
Es kann einmal pro Semester ein Antrag gestellt werden. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!

Beispiel 1: Lukas fährt mit einem ÖBB-Sparschieneticket (das er sich selbst gekauft hat!) nach Wien auf einen Kongress und bezahlt 24€ für die Hinfahrt und 24€ für die Rückfahrt. Lukas fährt mit dem Zug am Samstag Abend und der Kongress beginnt am Montag Morgen, somit liegen zwischen Anreise und Beginn < 48h. Nach Ende des Kongresses am Freitag Nachmittag übernachtet Lukas noch 1 Nacht in Wien und reist am Samstag Mittag zurück nach Innsbruck (<48h zwischen Ende und Rückreise). Lukas kann für 48€ einen Antrag stellen, erhält jedoch max. 20€ 1x / Semester.

Beispiel 2: Lukas reist um 24€ auf einen Kongress in Wien am Samstag Abend an, der Kongress beginnt am Montag Morgen (<48h zwischen Anreise und Beginn). Nach Ende vom Kongress am Freitag Abend beschließt Lukas noch 4 Tage in Wien zu bleiben um sich die Stadt anzusehen. Lukas kann für die 24€ Anreisekosten einen Antrag stellen und erhält max. 20€ 1x pro Semester.

Beispiel 3: Maria fährt mit dem Auto mit 4 MitfahrerInnen auf einen Kongress nach München (<48h Regelung muss eingehalten werden). Sie teilen sich die Fahrtkosten auf, sodass jeder 10€ pro Person bezahlt. Maria kann für 10€ 1x pro Semester einen Antrag stellen und sie reicht die bezahlte Tankrechnung zum Nachweis ein. 

Beispiel 4: Maria fährt alleine mit dem Auto auf einen Kongress nach München (<48h Regelung muss eingehalten werden). Die Förderhöhe wird anhand eines Kilometerbetrages von 0,42€/km berechnet und beträgt max. 20€ 1x pro Semester. Sie reicht die bezahlte Tankrechnung zum Nachweis ihrer Anfahrt mit dem Auto ein.

 

                                                                Formulare und Ansuchen

Für alle MUI Studierenden die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit eine Unterstützung aus dem eigens von der ÖH eingerichteten Sozialtopf zu erhalten. Wir ersuchen die Antragssteller*innen um Verständnis, dass die Mittel des Sozialtopfes beschränkt sind und eine freiwillige Fördermaßnahme der ÖH Medizin Innsbruck darstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch!
Bitte lies dir vor Antragsstellung die entsprechenden Richtlinien sorgfältig durch.

                                                                Einzelansuchen für Unterstützung aus dem ÖH Sozialtopf

Einzelansuchen können für unerwartete oder besonders hohe Ausgaben/Anschaffungen gestellt werden, die dich in eine finanzielle Notlage bringen. Diese Ausgaben sollten für dein Studium oder deinen Grundbedarf absolut notwenig sein.
Es ist ein Beratungsgespräch im Sozialreferat vor der Einreichung eines Ansuchens notwendig.

Beispiele:

  • Semesterticket der IVB
  • Medizinbücher
  • Studiengebühren
  • Zugfahrt/Flug nach Hause aufgrund eines Todesfalls in der Familie

                                                                Ansuchen um Unterstützung für das gesamte Semester

Dieses Ansuchen richtet sich an Student*innen, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Ursachen können beispielsweise sein:  fehlende Unterstützung durch öffentliche Mittel, keine Möglichkeit zur Berufstätigkeit, schwere Krankheit oder Behinderung, Mutter- oder Vaterschaft, oder ähnliche Situationen.
Es ist ein Beratungsgespräch im Sozialreferat vor der Einreichung eines Ansuchens notwendig. 

                                                                Zuschusstopf für Psychotherapie

 
Psychische Probleme im Studierendenleben – leider keine Seltenheit. Hilfe in Anspruch zu nehmen ist nicht immer einfach, aber es gibt sie und sie sollte genutzt werden. Psychologische Betreuung ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die nicht immer komplett von den Krankenkassen übernommen werden. Doch diese Kosten sollten kein Hindernis darstellen, denn jede*r sollte Hilfe, wenn sie benötigt wird, bekommen dürfen. Deshalb hat die ÖH der Medizinischen Universität einen Fond eingerichtet, mit dem Kosten für Therapiestunden oder klinisch-psychologische Betreuung unterstützt werden sollen. Bis zu 5 Therapieeinheiten können mit je 50 € bzw. bis zu 7 Therapieeinheiten bei Psychotherapeut*innen in Supervision mit je 40 € gefördert werden. Der Zuschuss ist sowohl für bereits abgeschlossene als auch für bereits laufende Therapien möglich.
 
Hier findet ihrt unsere Richtlinien und das Antragsformular

                                 Zuschuss für USI-Kurse 

Sport als Ausgleich neben dem Studium ist wichtig und sollte allen Studierenden ermöglicht werden, vor allem bei dem breiten Angebot, welches das Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) bietet. Deshalb hat sich die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen Universität dazu entschieden, Geld aus dem Sozialtopf des Sozialreferates der ÖH Medizin Innsbruck dazu zu verwenden, um bedürftige Studierende finanziell für die Belegung dieser Kurse zu unterstützen. Der Förderungshöchstsatz beträgt 40 Euro und kann einmal pro Semester ausbezahlt werden.

Hier findet ihr unsere Richtlinien und das Antragsformular 

 

                                 Kostenübernahme HPV-Impfung

Wir wollen nicht, dass unsere Student:innen aus finanziellen Gründen Abstriche in ihrer Gesundheitsvorsorge machen müssen. Deshalb hat die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen Universität Innsbruck einen Fond eingerichtet, mit dem Kosten für die HPV-Impfserie rückerstattet werden sollen. Das Budget umfasst 75.000 Euro und es werden bis auf einen Selbstbehalt von 50 Euro für die gesamte Impfserie die gesamten Kosten dieser übernommen. Der Antrag muss jedoch bereits vor der Durchführung der Impfungen erfolgen, sodass der entsprechende Anteil des Budgets für den bzw. die ansuchende:n Student:in reserviert werden kann; bei jenen, die bereits einen Teil der Impfserie erhalten haben, kann der Antrag nur für zukünftige Impfungen zur Vervollständigung der Serie gestellt werden. Weitere Informationen zur HPV-Impfung und unserer Aktion findest du im folgenden Informationstext und unseren Richtlinien!

ACHTUNG: Mit der Einführung der erweiterten Impfaktion des Landes Tirol gibt es auch in unserer Aktion Änderungen.
-> Jede:r Student:in, der bzw. die über die Möglichkeit verfügt (Hauptwohnsitz in Tirol), die Impfung über das Land zu beziehen, muss dies auch tun, um von der ÖH unterstützt werden zu können! Für die restlichen Studierenden besteht weiterhin die Möglichkeit einer Impfung über den Betriebsärztlichen Dienst.

BITTE BEACHTEN => Es gelten für Dich immer jene Richtlinien, die zum Zeitpunkt Deiner Antragsgenehmigung gültig waren!

Abänderungen der Aktionsregelungen betreffen immer nur jene Anträge, die danach neu gestellt werden.