Allgemein: Förderungen müssen immer vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes beantragt werden. Hier kann von Seiten der Uni wenig/keine Toleranz gezeigt werden. Also unbedigt den Antrag früh genug einreichen!

Aktuell: Der Österreichische Austauschdienst fördert keine Erasmusaufenthalte in Großbritannien mehr, egal in welchen Erasmusprogramm (SMS, SMT, Famulaturen, Diplomarbeit, postgradual). KWA ist nach wie vor möglich! (weitere Infos)Sollte GB bis zum 31.10. einen Ausstieg aus der EU mit Vertrag hinbekommen, wird das Erasmusprogramm wieder, (wie vor Ankündigung des Brexits), bis einschließlich SS 2021 vom ÖAD gefördert. Danach laufen die Verträge ab und es muss überhaupt komplett neu ausverhandelt werden, ob GB wieder als Progamm, oder lediglich als Partnerland an Erasmus teilnimmt bzw. ob überhaupt.

Sollte GB bis zum 31.10. keinen geregelten Ausstieg aus der EU schaffen, bleibt es weiterhin unmöglich, gefördert nach GB zu gehen. Die einzige Möglichkeit in diesem Fall sind selbst organisierte Aufenthalte, welche aber nicht betreut und mit lediglich einmalig 100-200€ dotiert werden. Ansprechperson für die Förderung von selbst organisierten Aufenthalten: monika.schlager (at) i-med.ac.at

Inhaltsverzeichnis

ERASMUS-Programme

Nützliche Links dazu findest du vorallem auf der ofiziellen Uni-Website:  https://www.i-med.ac.at/studium/mobilitaet_international/

Erasmus Student Mobility (SMS)

Es gibt zwei Erasmus Programme:

Erasmus Student Studies (SMS): Kann zwischen dem 5 und 10. Semester absolviert werden. Dauer: 3 Monate - max. 12 Monate (Höchstdauer hängt von Gastuni ab). In diesem Programm gibt es je nach Partneruni zwischen 1 und 5 Plätze. Bewerbungsdeadline (letzter Werktag im Jänner) und Ranking beim Auswahlverfahren, wenn sich mehr Personen bewerben, als es Plätze gibt (Standard zB bei den Partnerunis in Skandanavien, der Charité Berlin sowie Valencia in Spanien).

Erasmus Student Mobility (SMT): im KPJ und bei den Pflichtfamulaturen. Mehr zum Thema unter >Klinisch-Praktisches Jahr

Famulatur

Auslandsfamulaturen

Für alle, die eine Famulatur im europäischen Ausland verbringen wollen. Voraussetzung: Der zweite Studienabschnitt muss abgeschlossen sein. Anrechenbar für den 3.Studienabschnitt oder das KPJ. Eine Besonderheit der Auslandsfamulatur besteht darin, dass einige dieser Programme ausschließlich in den Sommermonaten stattfinden.

Pflichtfamulaturen gefördert im Ausland absolvieren

Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Pflichtfamulatur gefördert (mit 400-450€) im EU-Ausland zu absolvieren, sofern diese mindestens 2 Monate andauert. Um die Förderung zu erhalten muss man sich mindestens 2 Monate vorher in der Abteilung für Internationale Beziehungen dafür bewerben. Nähere Infos dazu findest du in diesem Dokument, Informationen zur anrechenbarkeit der Famulaturen findest du hier.

Famulaturaustausch (SCOPE)

SCOPE steht für „Standing Committee on Professional Exchange“ (Famulaturaustausch) und wir von der AMSA organisiert.

Klinisch-Praktisches Jahr

Joint-Study

An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kann, im wechselseitigen Austausch von Studierenden, ein Teil des Klinisch-Praktischen Jahres (max. 16 Wochen) verbracht werden.

Erasmus im KPJ

Erasmus Student Mobility (SMT): Erasmus im KPJ und bei den Pflichtfamulaturen. Dauer: zwichen 2 Monate und 16 Wochen. Finanziell gefördet (allerdings ohne Anrechenbarkeit für das Curriculum) werden aber bis zu 12 Monate. Jede beliebige Universitätsklinik innerhalb Europas ist möglich, keine Platzlimitierung und daher auch kein Ranking und daher auch keine Bewerbungsdeadline (die zwei Monate Vorlaufzeitwerden für die Bearbeitung, die Datenbanktermine, dem Einholen der Unterschrift der Koordinatorin etc. benötigt)

Wissenschaftliches Arbeiten

Im Rahmen von Diplomarbeit, Dissertation bzw. Habilitation kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt beantragt werden. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

Kurzfristig wissenschaftliche Auslandsstipendien (KWA): Weltweit möglich, für max. 3 Monate, Förderung 500 € monatlich inkl. länderabhängigem Hebesatz; Der/die VizerektorIn für Forschung und der/die VizerektorIn für Lehre müssen den Antrag als förderbar genehmigen (= es muss ein Grund angegeben werden, warum die Arbeit bzw. Teile davon, im Ausland  geschrieben werden müssen. Meistens geht es dabei um Untersuchungsmethoden, die in Innsbruck (noch) keine Anwendung finden oder um Krankheitsbilder, die bei uns nicht/nicht mehr/nicht in dieser fortgeschrittenen Ausprägung oder Häufigkeit vorkommen). 

Erasmus: Innerhalb Europas (zusätzlich der dazu angeführten Länder), bis zu 12 Monate förderbar, Förderung zwischen 450 und 400 € pro Monat, keine Genehmigung durch die Vizerektoren erforderlich. Bei Erasmus gibt es die Möglichkeit, Förderungen für einen Teil der Diplomarbeit/Masterarbeit im Ausland zu erhalten die - anders als bei der KWA-Unterstützung - auch für Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken und wissenschaftliche Sammlungen vergeben werden, sofern diese im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit/Masterarbeit erfolgen. Kontaktaufnahme über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Postgradual

Es besteht auch die Möglichkeit einer Erasmusförderung für einen postgradualen Praktikums/Famulaturauslandsaufenthalt im europäischen Wunschland. Kontaktaufnahme über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!