Studierendenwohnheim oder doch WG?

Du bist auf der Suche nach einem WG-Zimmer oder einem Studierendenwohnheim in Innsbruck?
Dann sollen dir die folgenden Zeilen eine Hilfe sein.

Generell gilt bei der Wohnungssuche Augen auf und mit Verstand und Vorsicht handeln. Zahl nie eine Wohnung an, ohne sie jemals betreten zu haben.
Achte bei vermeintlich privaten Inseraten darauf, ob nicht doch eine Maklerprovision zu entrichten ist.
Sollte es trotzdem einmal zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen, steht dir vonseiten der ÖH unser Rechtsanwalt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos beratend zur Seite.

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Allgemeines:

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Dich über die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten durch die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck und die Dir nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck, Fritz-Pregl-Straße 3, 3. Stock, 6020 Innsbruck

Du erreichst uns per Post unter der oben genannten Adresse oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für welche Zwecke und auf welchen Rechtsgrundlagen werden Deine Daten verarbeitet?

Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck verarbeitet Deine personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Deines Antrages. Ohne diese Daten kann Dein Antrag nicht bearbeitet werden.

Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck verfügt in diesem Aufgabenbereich über eine elektronische Datenverarbeitung zum Zweck der Verfahrensabwicklung. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art 6 Abs 1 lit a, b, c, e, f DSGVO.

An welche Kategorien von Empfängern werden Deine Daten gegebenenfalls weitergegeben?

Deine Daten werden ausschließlich an mit der Antragsbearbeitung betraute Personen und Gremien weitergegeben.

Weitere Empfänger: Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Deine personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw statutarischer Pflichten notwendig oder zur Aufrechterhaltung bzw. Wartung der EDV-Infrastruktur erforderlich ist.

Wie lange werden Deine Daten gespeichert?

Die Aufbewahrungsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt.

Grundsätzlich werden Deine personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche oder statutarische Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Welche Rechte hast Du?

Unter der oben genannten Adresse der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Innsbruck kannst Du Auskunft über sämtliche zu Deiner Person gespeicherten Daten verlangen. Daneben kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Deiner Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Du hast auch die Möglichkeit, Dich mit Hinweisen oder Beschwerden an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien (Telefon: +43152152-0, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu wenden.

Öffnungszeiten:

Montag:   12:00 - 13:00
Dienstag:   12:00 - 13:00
Mittwoch   12:00 - 13:00
Donnerstag   12:00 - 13:00

Abweichende Öffnungszeiten werden in den News angekündigt!

News zur Bücherbörse:

Bücherbörse Medizin (Skriptenreferat)
Adresse:
Raum 01.120 (1. Stock)
Fritz-Pregl-Straße 3
6020 Innsbruck

 

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 0512-9003-70682

Hier bekommst Du alles, was du für Deinen Studienalltag brauchst - von Lehrbüchern über Stethoskope, Diagnostikleuchten und Reflexhämmern bis hin zu Handschuhen für Sezierkurs und Laborarbeit.

Gebrauchtbücherbörse: An- und Verkauf

In der Bücherbörse findest du eine umfangreiche Sammlung an gebrauchten Büchern, Atlanten, Lernkarten, ÄP Prüfungskatalogen und CDs weit unter dem Neupreis - meistens in den aktuellesten Auflagen.

Gerne kannst Du uns Deine nicht mehr benötigten Bücher und sonstigen Lernmaterialien vorbeibringen, wir verkaufen sie in Deinem Auftrag an andere Medizinstudierende weiter!

Sammelbestellungen Herold Innere Medizin

Seit 2011 organisieren wir regelmäßig Sammelbestellungen, in deren Rahmen Du die aktuellste Auflage des Herold - Innere Medizin zu einem ermäßigten Preis bekommst. Die Bestellung führen wir meist im November und im März durch, bei erhöhter Nachfrage wiederholen wir sie aber gerne für Euch.

Ärztebedarf

Durch die Bestellung großer Mengen können wir Dir Ärztebedarfartikel bester Qualitätsmarken zu einem sehr guten Preis anbieten und übernehmen für Dich als Deine ÖH nochmals 20% des Kaufpreises. Damit Du bestens für Deine Famulatur und für's KPJ ausgerüstet bist ohne viel Geld auszugeben.

Du erhältst bei uns:

  • Stethoskop: Littmann Classic III in verschiedenen Farben, pro Stück 60€ (Sondereditionen kosten evtl. mehr!)
  • Reflexhammer: Trömner, 200g schwer, pro Stück 12€
  • Diagnostikleuchte: KaWe, aus Metall mit Clipkontakt, pro Stück 6,00€
  • Einmalhandschuhe: Größen S, M, L; pro 100-Stück-Packung: 8€
  • Venenstauer: Servoprax, blau, rot oder grün; pro Stück: 4€
  • Skalpellklingen: von Heinz Herenz Medizinbedarf, in Größen 20 und 15, 100er Packung zu 20€

Lernbedarf

Neben Büchern und Klinikbedarf kannst Du bei uns auch alles kaufen, was man so für's Lernen braucht:

  • Collegeblock: 80 Seiten, kariert; pro Stück 1,40€
  • Textmarker: Pelikan nachfüllbar, in den Farben: gelb, pink, grün, orange, blau, rot; pro Stück 0,50€
  • Gehörschutz: 0,20€/Paar
  • Haftnotizen: gelb, 100 Stück, 0,40€
  • Haftstreifen: Post-It, 4-farbig (als "Mini-Lesezeichen"), 5,30€

Mikroskopverleih

Zusätzlich bieten wir Dir einen Mikroskop-Verleihservice an, um Dich bei einer möglichst optimalen Vorbereitung auf Praktikumsprüfungen in Histologie und Pathologie zu unterstützen.

Denk bitte daran, folgendes mitzubringen:

  • Studentenausweis
  • 50€ Kaution

Histologische Präparate kannst Du dir wochenweise auf der Histologie ausleihen, wir können diese leider nicht anbieten!

Buchrezensionen

Die Mitglieder der Studierendenvertretung schreiben regelmäßig kritische Rezensionen über neu aufgelegte oder neu erschienene Lehrbücher verschiedener Verläge. Diese kannst du im Medicus und auch hier auf Skalpell.at nachlesen.

Das Sozialreferat der ÖH Med Innsbruck berät Studierende mit Kind in allgemeinen sowie in finanziellen Angelegenheiten und bietet Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Du erreichst uns zu unseren Sprechstundenzeiten oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Studieren mit Kind 

Du möchtest Dich bereits selbst einlesen? Dafür verwendest Du am Besten die online Broschüre "Studieren mit Kind": Studieren mit Kind_Umfassende Broschüre ÖH

Hier findest Du alles zu den folgenden Themen: 
1. Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld
2. Studiengebühren für Studierende mit Kind(ern)
3. Familienbeihilfe
4. Sonstige Beihilfen
5. Studienbeihilfe für Studierende mit Kind
6. Krankenversicherung
7. Rechtliches und Wege nach der Geburt
8. Vaterseiten & Mutterseiten
9. Ferienbetreuungsangebot MUI

 

Meldung der Schwangerschaft

Du bist schwanger und hast Angst deshalb Praktika nicht machen zu dürfen und Studienzeit zu verlieren? 
Aus gesetzlicher Sicht, bist du nicht dazu verpflichtet deine Schwangerschaft in der Studienabteilung zu melden. 
Zum Schutz für dein ungeborenes Kind raten wir dir jedoch dringend dazu, deine Schwangerschaft zu melden und auf keinen Fall diese zu verheimlichen um beispielsweise den Sezierkurs absolvieren zu können. 
Es gibt mittlerweile ausgezeichnete Aufholfer-Programme, damit du die Praktika, die du aufgrund deiner Schwangerschaft aus Schutz für dein Ungeborenes nicht machen durftest, im Jahr/Semester darauf nachholen kannst - ohne Studienzeitverzögerung. 

In der Studienabteilung wird jeder Fall einer Schwangerschaft individuell behandelt und es wird immer nach einer Lösung gesucht, damit es zu keiner Studienzeitverzögerung kommt. 

Entweder kannst du dich telefonisch an Frau Katja Stecher (1.-6. Semester), Tel.: +43/512/9003-70047 oder an Frau Brigitte Slavitz (7.-12. Semester, KPJ); Tel.: +43/512/9003-70049 wenden oder du sendest ihnen eine Mail an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gerne kannst du dich aber bei Unsicherheiten auch vorher mit uns (Sozialreferat) besprechen.

Mutterschutz Beratungen

Es werden Mutterschutz Beratungen durch die Betriebsärztin der TirolKliniken Frau Dr.in Christine Schimatzek-Jenny und ihren KollegInnen angeboten. Um eine telefonische Terminvergabe um längere Wartezeiten in der Ambulanz zu vermeiden wird gebeten, man kann jedoch auch ohne Termin zu einer Beratung kommen. 

  • Ambulanzzeiten: tgl von 7:30-12:00 Uhr
  • Telefonische Anmeldung unter 22013 oder 25817

Mutterschutz, Beschäftigungsbeschränkungen und Beschäftigungsverbote

Unter folgendem Link findest Du Information von der Medizinischen Universität Innsbruck zu Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote von Frauen während Schwangerschaft und Stillzeit:   Information für schwangere Studierende

Hier findest du noch allgemeine Informationen von der Medizinischen Universität Innsbruck zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen: Information Mutterschutz

Kinderbetreuung

Hier findest du alle verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Innnsbruck: 

Die ÖH Medizin Innsbruck unterstützt die Kinderkrippe Luftabon (Kinderkrippe für studierende Eltern) finanziell. Diese Kinderkrippe nimmt Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr auf und bietet Halbtagesplätze (Vormittag oder Nachmittag) und Ganztagesplätze an. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du auf der Homepage des Dachverbands für Selbstorganisierte Kinderbetreuung in Tirol
Preise (Stand 06/2023): Ganztagsplatz 460€, Vormittagsplatz (inkl. Mittagessen) 380€, Nachmittagsplatz 210€ jeweils pro Monat.

Die Bundes-ÖH hat ebenfalls die Möglichkeit, die Kinderbetreuung mittels ihres Kinderbetreuungsfonds (Sozialfond) zu fördern. Genauere Informationen findest du unter https://www.oeh.jku.at/kinderbetreuungsfonds-der-bundes-öh

 

Ferienbetreuungsangebot - ÖH-Förderung für die MUI-Summer-Kids 2023
Diesen Sommer wird wie schon vorheriges jahr über das Referat für Kinderbetreuung und
Vereinbarkeit im Namen des Rektors Univ.-Prof. Dr. med. univ. Wolfgang Fleischhacker und
der Leiterin Univ. Prof.in Dr.in med. univ. Margarethe Hochleiter eine Semesterferienbetreuung für
Kinder der Mitarbeiter der MUI und von Studierenden angeboten.
Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren und wird vom 11. Juli bis einschließlich 09. September 2022 angeboten.
 

Die Anmeldefrist geht noch bis zum 16. Juni 2023.

 
Die genauen Betreuungszeiten und alle weiteren Informationen zu den Programmen findet ihr hier:

https://www.i-med.ac.at/gendermed/kinderbetreuung-und-vereinbarkeit/betriebliche-sommerbetreuung.html

 
Wir, die MedÖH, wollen dieses Projekt gerne unterstützen und bieten studierenden Eltern,
die die Förderungskriterien erfüllen eine komplette Übernahme der Kinderbetreuungskosten
an. Die Vergabe der Plätze erfolgt zum einen über das Prinzip der Bedürftigkeit und dem first-
come-first-serve-Prinzip, da die Plätze limitiert sind.
Ab jetzt könnt ihr euren vollständigen Antrag bei uns einreichen. Alle Informationen zur
Teilnahme und das Antragsformular findet ihr hier:
Natürlich kann das Angebot auch unabhängig der MedÖH-Förderung in Anspruch genommen
werden, dafür könnt ihr euch entweder über uns, das Sozialreferat, oder direkt beim Referat
für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der MUI anmelden:
 

Sommerferien (Anmeldung 16.06.2023)

https://www.i-med.ac.at/gendermed/kinderbetreuung-und-vereinbarkeit/betriebliche-sommerbetreuung.html

 

Alle Formulare/Richtlinen findest du hier: Skalpell-Cloud - Sozialreferat. Informationen zum Datenschutz bei Anträgen: Datenschutz

Navigation

 

  1. Beratung & Beratungszeiten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Aktionen
    1. ÖH Unterstützung Studiengebühren
    2. Ohne Moos nix Los
    3. Akademische Feier
    4. Unterstützung eines AMSA Famulaturaustausches
    5. Medizinische Weiterbildungsförderung
    6. Fahrtkostenzuschuss für eine medizinische Weiterbildung
  4. Formulare und Ansuchen
    1. Eizelansuchen
    2. Ansuchen um Unterstützung für das ganze Semester
  5. Zuschusstopf für Psychotherapie
  6. Zuschuss für USI-Kurse
  7. Kostenübernahme HPV-Impfung

                                                                Beratung und Beratungszeiten 

Montag und Donnerstag, 12:00 bis 13:00 Uhr oder nach individueller Terminvereinbarung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0512/900370670. Ihr findet unser Büro in den Räumlichkeiten der ÖH Medizin Innsbruck.

Wir sind jederzeit unter folgender E-Mailadresse erreichbar (auch in den Ferien): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abweichende Öffnungszeiten werden in den News bekanntgegeben.
Aktuelle News zum Sozialreferat:

Bitte beachtet immer die News, ob es in den kommenden Wochen geänderte Öffnungszeiten gibt, das kann vorallem vor den Ferien bzw. während der KMP-Zeit der Fall sein.

Ausführliche Broschüren zu zahlreichen Themen liegen zu den Öffnungszeiten der ÖH aus.

 

                                                                Aufgabenbereiche

Sozialberatung

Verwaltung des Sozialfonds

  • Vergabe von einmaligen Unterstützungen aus dem Sozialtopf
  • Vergabe von monatlichen Unterstützungen aus dem Sozialtopf
  • Finanzierung von anderen Projekten des Sozialreferates

Unterstützung durch den ÖH Sozialfond

Für Studierende in finanziellen Notsituationen besteht die Möglichkeit, um Unterstützung durch die ÖH anzusuchen. Dafür steht der sogenannte ÖH Sozialfond zur Verfügung. Genauere Infos könnt ihr dem Infoblatt entnehmen oder kommt in die Sprechstunde am Sozialreferat.

Beratungen zu weiteren Stipendien / Unterstützungen

Eine Liste von vielen Stipendien findest du auf folgenden Seiten. Informiere dich, ob du hier ein passendes Stipendium für dich findest:

Beratung ausländischer Studierender

  • Beratung für alle Ausländer*innen, die an der Medizin Uni Innsbruck ein Studium beginnen wollen.
  • Beratung für alle Auslände*innen, die bereits an der Medizin Uni Innsbruck studieren.
  • Beratung bei Problemen mit der Zulassung zum Studium, dem Erwerb von Deutschkenntnissen, Fragen zu Studiengebühren und bei anderen Schwierigkeiten und Unklarheiten.

Beratung zum Thema Gleichbehandlung und Diskriminierung im Studium

  • Flyer: Diskriminierung im Studium
  • offene Gespräche 
  • Vertretung von Studierenden gegenüber der Univerität
  • Teilnahme am Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGl)

 

                                                                Aktionen

                                                                ÖH-Unterstützung Studiengebühren

Falls ihr im kommenden Semester Studiengebühren zahlen müsst, besteht die Möglichkeit einer finanzielle Unterstützung durch die ÖH.

Bitte verfahrt hierfür folgendermaßen: 

1) Informiert euch ob die Ausschreibung für das Förderstipendium für Internationalität bereits erfolgt ist und bewerbt euch dafür (wenn ihr Antragsberechtigt seid). Meldet euch zunächst in der Studienabteilung bei Frau Viktorija Radman, um euch in eurem individuellen Fall die Höhe der Studiengebühren offiziell bestätigen zu lassen. Frau Radman kann euch ebenfalls über mögliche Rückerstattungen/Erlässe informieren:

Viktorija Radman
Tel.: +43/512/9003-70042
Fax: +43/512/9003-73041
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2) Wendet euch anschließend bitte zunächst an die Bundes-ÖH, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gerne sehen wir eure Unterlagen durch bevor ihr diese an die Bundes-ÖH schickt und beraten euch zu dieser Unterstützung. Link PDF

3) Falls ihr einen negativen Bescheid von der Bundes-ÖH erhaltet, bzw. die Unterstützung der Bundes-ÖH nicht ausreichend ist, so besteht die Möglichkeit, aus dem Sozialtopf der ÖH Medizin Innsbruck unterstützt zu werden.
Hierfür ist eine Beratung im Sozialreferat der ÖH Medizn Innsbruck erforderlich!

All jene Studierenden, die bereits einen Antrag bei der ÖH Medizin Innsbruck gestellt haben, müssen nur die Bestätigung der Studienabteilung und der Bundes-ÖH nachreichen. 

Es tut uns leid, dass dieses Verfahren etwas umständlich ist. Leider reicht unser Budget nicht aus, um alle Studierenden der MUI direkt aus dem Sozialtopf der ÖH Medizin Innsbruck zu unterstützen. 

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. 

 

                                                                Ohne Moos nix los Aktion

Wintersemester 2023/24

Allen Studierenden, die im Monat nicht mehr als 600 Euro für Lebenserhaltungskosten zur Verfügung haben, inklusive  aller Unterstützungen durch Angehörige, Kinderbeihilfe, Studienbeihilfe/BAföG, Mietzinsbeihilfe bzw. anderen Stipendien und exklusive Mietkosten und Kinderbetreuungsgeld, möchten wir einen kleinen Finanzzuschuss anbieten.
Da es eine Leistung ist neben dem  Studium zu jobben, fällt das Geld das ihr selbst verdient nicht in die Berechnung der 600 Euro hinein! Wenn diese Beschreibung auf dich zutrifft, dann nimm das Projekt des Sozialreferates der ÖH „Ohne Moos nix los“ wahr!
Wir reihen alle vollständigen Anträge aufsteigend nach dem zur Verfügung stehenden monatlichen Geld und die ersten 20 Studierenden in unserer Reihung erhalten die Förderung. 

Wir vergeben im Wintersemester 2023/2024:

  • MO 04.12. - FR 08.12.2023: 65 € Rückerstattung für öffentliche Verkehrsmitteltickets
    (inkl. Semesterticket und Klimaticket, exkl. Flugticket) ODER Fahrradreparatur ODER Fahrradneuanschaffung

  • MO 11.12. - FR 15.12.2023: 65 € Rückerstattung für Arzt-, Apotheken- und Medizinproduktkosten, die nicht durch die Krankenversicherung übernommen werden (exklusive Kosten für die HPV-Impfung und Psychotherapie - dafür existieren eigene Förderungen/Aktionen - und exkl. kosmetische Behandlungen) ODER Rückerstattung von bestimmtem Bedarf für Mediziner (z.B. Fachbücher, Sezierbesteck, Stethoskop, offizielle Lernwebsites wie Viamedici)

  • MO 18.12. - FR 22.12.2023: 65 € Kostenrückerstattung für Lebensmitteleinkäufe aus diesem Semester ODER Rückerstattung der Kosten für Drucken und Binden der Diplomarbeit

 

+++ KEINE 4. AKTIONSWOCHE +++
Liebe Studierende, ihr habt so fleißig Anträge in den Wochen 1-3 gestellt und wir konnten insgesamt über 4000€ an euch auszahlen. Damit geht sich leider dieses Semester keine 4. Aktionswoche mehr aus. Aber keine Angst: schon im Sommersemester 2024 geht es weiter mit Ohne Moos Nix Los!



Alles was Ihr dafür tun müsst ist uns per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) (benutzt eure Student-Email-Adresse) oder im ÖH Sekretariat folgende Unterlagen vollständig zukommen zu lassen während den jeweiligen Einreichungsfristen:

  1. Ausgefülltes Antragsformular "Ohne Moos Nix Los-NEU"
  2. Eure Kontoauszüge von Oktober und November 2023mit Markierung und falls erforderlich Erklärungen aller Kontoeingänge + Mietausgaben
  3. Aktuelle Studienbestätigung
  4. Einzahlungsbeleg eurer Zug- oder Bustickets / Rechnung eures Arztbesuches / der Brille / etc. (ihr müsst für diese Kosten selbst aufgekommen sein)
  5. Mietvertrag und Nachweis für die Mietzahlung

Bitte beachtet: Anträge können nur im jeweiligen Aktionszeitraum in der jeweiligen Aktionswoche (nur von Montag bis Freitag) eingereicht werden (nicht früher oder später)! Barauszahlungen sind in keinem Fall möglich! Die Rückerstattung kann den Wert des Kurses/Tickets/Buches/etc. nicht überschreiten.
Natürlich kann man bei allen Aktionswochen mitmachen. Das Geld wird dann auf euer Konto überwiesen! Gutscheine (ÖH-Bücherbörse, Kopierkarte, Mensa, etc.) müssen im Sozialreferat persönlich abgeholt werden!
Für weitere Fragen stehen wir per e-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder zu den Sprechstundenzeiten zur Verfügung!

 

                                                                Akademische Feier

Die akademische Feier soll Ehrung und würdiger Abschluss deines Medizinstudiums sein. Wir möchten allen Studierenden eine Teilnahme an ihrer akademischen Feier ermöglichen und bieten daher die Möglichkeit einer (teilweisen) Rückerstattung des Unkostenbeitrags von 80 Euro pro Student an. Da die Mittel des Sozialtopfes beschränkt sind bitten wir dich darum zu berücksichtigen, dass sich dieses Angebot ausschließlich an bedürftige Studierende richtet. 

Falls du Interesse an diesem Angebot hast fülle bitte unter „Formulare und Ansuchen“ das Formblatt „Einzelansuchen“ aus.

 

                                                                Unterstützung eines AMSA Famulaturaustausches

Ab 01.06.2016 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck eine Rückerstattung von 65€ für euren AMSA-Famulaturaustausch an. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!

Ihr könnt max. 3 Monate nach abgeschlossener Famulatur mit eurem ausgefüllten Antragsformular, den notwendigen Unterlagen wie der vollständig unterschriebenen Famulaturbestätigung der AMSA, eurer aktuellen Studienbestätigung und einer Kopie eures Lichtbildausweises in das Sozialreferat (Sprechstundenzeit Montag & Mittwoch 12-13 Uhr) kommen oder uns eure Unterlagen per e-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und wir überweisen euch im Nachhinein die 65€ auf euer Konto.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!

 

                                                                Medizinische Weiterbildungsförderung

Ab 08. Mai 2017 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck eine Rückerstattung an von max. 45€ für deinen medizinischen Kongressbesuch, eine medizinische Summer School oder ähnliche medizinische Weiterbildung wie das IPOKRaTES-Seminar, bzw. zusätzlich max. 40€ für entstehende Materialkosten bei einer Posterpräsentation auf einem Kongress. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!
Es werden nur jene Kongresse gefördert, für die laut der österreichischen Ärztekammer DFP-Punkte vergeben werden. Für besuchte Kongresse im Ausland müssen äquivalente Punkte nachgewiesen werden bzw. nach einem äquivalenten Kongress in Österreich gesucht werden für welchen es DFP-Punkte gibt. 

Es muss nachgewiesen werden, dass der*die Studen*in die Eintrittskosten und die Materialkosten selbst getragen hat, und diese nicht von Familienangehörigen/Freund*innen/Diplomarbeitsbetreuer*in und ähnliches übernommen wurden.
Es kann einmal pro Semester ein Antrag gestellt werden. 
Ihr könnt max. 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsveranstaltung einen Antrag einreichen und wir überweisen euch im Nachhinein die Förderung auf euer Konto.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!

 

                                                                Fahrtkostenzuschuss für eine medizinische Weiterbildung

Ab 13. März 2018 bietet das Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von max. 30€ an, im Rahmen von An- bzw. Abreisekosten für Kongressbesuche / Summer Schools oder ähnliche medizinische Weiterbildungen. An- oder Abreisekosten im Rahmen von Famulaturen, Erasmus-Aufenthalten oder (Labor)praktika werden nicht unterstützt
Zwischen Hin- und Rückfahrt und dem Beginn bzw. Ende der Weiterbildungsveranstaltung dürfen max. 48 Stunden liegen. 
Es muss nachgewiesen werden, dass der/die Student*in die An-/Abreisekosten selbst getragen hat, und diese nicht von Familienangehörigen/ Freund*innen/ Diplomarbeitsbetreuer*in und ähnliches übernommen wurden. 
Es kann einmal pro Semester ein Antrag gestellt werden. Wenn der Fördertopf im jeweiligen Studienjahr ausgeschöpft wäre, würden wir das hier verkündigen!

Beispiel 1: Lukas fährt mit einem ÖBB-Sparschieneticket (das er sich selbst gekauft hat!) nach Wien auf einen Kongress und bezahlt 24€ für die Hinfahrt und 24€ für die Rückfahrt. Lukas fährt mit dem Zug am Samstag Abend und der Kongress beginnt am Montag Morgen, somit liegen zwischen Anreise und Beginn < 48h. Nach Ende des Kongresses am Freitag Nachmittag übernachtet Lukas noch 1 Nacht in Wien und reist am Samstag Mittag zurück nach Innsbruck (<48h zwischen Ende und Rückreise). Lukas kann für 48€ einen Antrag stellen, erhält jedoch max. 20€ 1x / Semester.

Beispiel 2: Lukas reist um 24€ auf einen Kongress in Wien am Samstag Abend an, der Kongress beginnt am Montag Morgen (<48h zwischen Anreise und Beginn). Nach Ende vom Kongress am Freitag Abend beschließt Lukas noch 4 Tage in Wien zu bleiben um sich die Stadt anzusehen. Lukas kann für die 24€ Anreisekosten einen Antrag stellen und erhält max. 20€ 1x pro Semester.

Beispiel 3: Maria fährt mit dem Auto mit 4 MitfahrerInnen auf einen Kongress nach München (<48h Regelung muss eingehalten werden). Sie teilen sich die Fahrtkosten auf, sodass jeder 10€ pro Person bezahlt. Maria kann für 10€ 1x pro Semester einen Antrag stellen und sie reicht die bezahlte Tankrechnung zum Nachweis ein. 

Beispiel 4: Maria fährt alleine mit dem Auto auf einen Kongress nach München (<48h Regelung muss eingehalten werden). Die Förderhöhe wird anhand eines Kilometerbetrages von 0,42€/km berechnet und beträgt max. 20€ 1x pro Semester. Sie reicht die bezahlte Tankrechnung zum Nachweis ihrer Anfahrt mit dem Auto ein.

 

                                                                Formulare und Ansuchen

Für alle MUI Studierenden die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit eine Unterstützung aus dem eigens von der ÖH eingerichteten Sozialtopf zu erhalten. Wir ersuchen die Antragssteller*innen um Verständnis, dass die Mittel des Sozialtopfes beschränkt sind und eine freiwillige Fördermaßnahme der ÖH Medizin Innsbruck darstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch!
Bitte lies dir vor Antragsstellung die entsprechenden Richtlinien sorgfältig durch.

                                                                Einzelansuchen für Unterstützung aus dem ÖH Sozialtopf

Einzelansuchen können für unerwartete oder besonders hohe Ausgaben/Anschaffungen gestellt werden, die dich in eine finanzielle Notlage bringen. Diese Ausgaben sollten für dein Studium oder deinen Grundbedarf absolut notwenig sein.
Es ist ein Beratungsgespräch im Sozialreferat vor der Einreichung eines Ansuchens notwendig.

Beispiele:

  • Semesterticket der IVB
  • Medizinbücher
  • Studiengebühren
  • Zugfahrt/Flug nach Hause aufgrund eines Todesfalls in der Familie

                                                                Ansuchen um Unterstützung für das gesamte Semester

Dieses Ansuchen richtet sich an Student*innen, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Ursachen können beispielsweise sein:  fehlende Unterstützung durch öffentliche Mittel, keine Möglichkeit zur Berufstätigkeit, schwere Krankheit oder Behinderung, Mutter- oder Vaterschaft, oder ähnliche Situationen.
Es ist ein Beratungsgespräch im Sozialreferat vor der Einreichung eines Ansuchens notwendig. 

                                                                Zuschusstopf für Psychotherapie

 
Psychische Probleme im Studierendenleben – leider keine Seltenheit. Hilfe in Anspruch zu nehmen ist nicht immer einfach, aber es gibt sie und sie sollte genutzt werden. Psychologische Betreuung ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die nicht immer komplett von den Krankenkassen übernommen werden. Doch diese Kosten sollten kein Hindernis darstellen, denn jede*r sollte Hilfe, wenn sie benötigt wird, bekommen dürfen. Deshalb hat die ÖH der Medizinischen Universität einen Fond eingerichtet, mit dem Kosten für Therapiestunden oder klinisch-psychologische Betreuung unterstützt werden sollen. Bis zu 5 Therapieeinheiten können mit je 50 € bzw. bis zu 7 Therapieeinheiten bei Psychotherapeut*innen in Supervision mit je 40 € gefördert werden. Der Zuschuss ist sowohl für bereits abgeschlossene als auch für bereits laufende Therapien möglich.
 
Hier findet ihrt unsere Richtlinien und das Antragsformular

                                 Zuschuss für USI-Kurse 

Sport als Ausgleich neben dem Studium ist wichtig und sollte allen Studierenden ermöglicht werden, vor allem bei dem breiten Angebot, welches das Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) bietet. Deshalb hat sich die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen Universität dazu entschieden, Geld aus dem Sozialtopf des Sozialreferates der ÖH Medizin Innsbruck dazu zu verwenden, um bedürftige Studierende finanziell für die Belegung dieser Kurse zu unterstützen. Der Förderungshöchstsatz beträgt 40 Euro und kann einmal pro Semester ausbezahlt werden.

Hier findet ihr unsere Richtlinien und das Antragsformular 

 

                                 Kostenübernahme HPV-Impfung

Wir wollen nicht, dass unsere Student:innen aus finanziellen Gründen Abstriche in ihrer Gesundheitsvorsorge machen müssen. Deshalb hat die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen Universität Innsbruck einen Fond eingerichtet, mit dem Kosten für die HPV-Impfserie rückerstattet werden sollen. Das Budget umfasst 75.000 Euro und es werden bis auf einen Selbstbehalt von 50 Euro für die gesamte Impfserie die gesamten Kosten dieser übernommen. Der Antrag muss jedoch bereits vor der Durchführung der Impfungen erfolgen, sodass der entsprechende Anteil des Budgets für den bzw. die ansuchende:n Student:in reserviert werden kann; bei jenen, die bereits einen Teil der Impfserie erhalten haben, kann der Antrag nur für zukünftige Impfungen zur Vervollständigung der Serie gestellt werden. Weitere Informationen zur HPV-Impfung und unserer Aktion findest du im folgenden Informationstext und unseren Richtlinien!

ACHTUNG: Mit der Einführung der erweiterten Impfaktion des Landes Tirol gibt es auch in unserer Aktion Änderungen.
-> Jede:r Student:in, der bzw. die über die Möglichkeit verfügt (Hauptwohnsitz in Tirol), die Impfung über das Land zu beziehen, muss dies auch tun, um von der ÖH unterstützt werden zu können! Für die restlichen Studierenden besteht weiterhin die Möglichkeit einer Impfung über den Betriebsärztlichen Dienst.

BITTE BEACHTEN => Es gelten für Dich immer jene Richtlinien, die zum Zeitpunkt Deiner Antragsgenehmigung gültig waren!

Abänderungen der Aktionsregelungen betreffen immer nur jene Anträge, die danach neu gestellt werden.

Wir freuen uns, dir einen Plagiatscheck präsentieren zu können. Dieser kostenlose Service soll dir helfen, mögliche Fehler noch vor Abgabe deiner Arbeit zu erkennen und es gar nicht erst zu Plagiatsvorwürfen kommen zu lassen, welche ja im schlimmsten Falle zur Aberkennung eines akademischen Titels führen können.

Sobald ihr eure Arbeit (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) fertig verfasst habt, könnt ihr euch an uns wenden, und eure Arbeit mit Hilfe der Plagiatssoftware PlagScan auf nicht zitierte Abschnitte überprüfen lassen.

Informationen zur Abgabe der Arbeiten für den PlagiatCheck:

  • Nur Arbeiten der Medizinischen Universität Innsbruck
  • Format PDF
  • Benennung der Arbeit: Art der Arbeit_Zuname (z.B. Bachelorarbeit_Egger), keine Umlaute
  • Ohne Quellenverzeichnis
  • Es werden nur Arbeiten geprüft, die über die offizielle Uni-Mailadresse gesendet werden!

Bitte sendet eure Arbeit an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 The image shows our cooperation with the online plagiarism detection service PlagScan

Noch kein Zitierprogramm?

Endnote Web kann von jedem Studierenden seit geraumer Zeit selber aktiviert werden.
Für Studierende bietet die IKT Abteilung im Rahmen ihres Services die kostenlose Nutzung von Endnote Web, der online Version der Software, an. Mit dieser Version könnt Ihr bis zu 10.000 Literaturverweise verwalten und u.a. in Microsoft Word verwenden.
Um die Software zu nutzen, müssen die Studierenden sich an einem der Computer in unserem PC Raum im MZA (Anichstrasse 35) anmelden und sich einen persönlichen EndNote Web-Account anlegen. Den Link dazu findet Ihr auf der Website: www.myendnoteweb.com

Sobald Ihr registriert seid, könnt Ihr Endnote Web von jedem beliebigen Rechner aus nutzen und Eure Literaturnachweise verwalten. Um den Account aktiv zu halten müsst Ihr euch einmal pro Jahr (alle 365 Tage) von einem Computer im PC Raum aus mit Eurem Account anmelden. Dies ist notwendig um den Kreis der NutzerInnen auf aktive Studierende der Universität zu begrenzen.
Weitere Hinweise zu Konfiguration und Nutzung der Plattform findet Ihr direkt im Endnote Web Portal.