Wenn Arzt/Ärztin und PatientIn nicht dasselbe wollen
Impulsreferate

 

Inhalt:

Ärzte und Ärztinnen sind in ihrem Gewissen verpflichtet, ihren Patienten und Patientinnen nach bestem Wissen zu helfen und ihnen nicht zu schaden. Zugleich sind sie verpflichtet, die Selbstbestimmung der PatientInnen zu achten. Es gehört mittlerweile zu den unbestrittenen Rechten eines Patienten, nach hinreichender Aufklärung in eine Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen – auch dann, wenn dies seiner Gesundheit abträglich sein könnte. Einen klassischen Konfliktfall stellt die Situation dar, wenn der Patient ein Zeuge Jehovas ist und aus religiösen Gründen bei einer Behandlung die Verwendung von Blutprodukten ablehnt, obwohl dies aus medizinischer Sicht notwendig wäre. Während auf der einen Seite das Recht des Patienten unterstrichen wird, eine Bluttransfusion abzulehnen, stellt sich auf der anderen Seite die Frage, ob ein Arzt, der in seinem Gewissen der obersten Priorität des Lebensschutzes folgt, sich in dieser Konfliktsituation über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen darf. Wir laden Sie ein, mit ausgewiesenen ExpertInnen über diese Frage zu diskutieren.

ReferentInnen:

- Dr.in jur. Maria KLETECKA-PULKER, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Geschäftsführerin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
- Univ.-Prof. Dr. Wolfgang KRÖLL, Medizinethiker; stv. Abteilungsleiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin der Medizinischen Universität Graz
- Univ.-Prof. DDr. Walter SCHAUPP, Institut für Moraltheologie an der Katholischen Fakultät der Universität Graz, Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt

Moderation:
HR Dr. Helmuth SCHWAMBERGER, Klinischer Ethikkreis (KEK) am LKH Innsbruck

Termin:
Donnerstag, 3. März 2016, 17 Uhr

Ort:
A.ö. Landeskrankenhaus Innsbruck, Anichstraße 35, Großer Hörsaal Chirurgie

 

Eine Veranstaltung des Klinischen Ethikkreises am LKH Innsbruck gemeinsam mit dem Haus der Begegnung. Diese Kooperation ermöglicht es uns, die Veranstaltung kostenfrei anzubieten.