Am 7. Juni 2017 wurde mit dem einstimmigen Beschluss des Nationalrates über die Novellierung des Studienförderungsgesetzes abgestimmt, die mit 1. September 2017 in Kraft tritt.

Wir fassen für dich kurz zusammen, was sich mit 1. September 2017 ändert:

  1. Erhöhung der Studienförderung um rund 18% ab 1. September 2017
    1. Solltest du bereits eine Bewilligung der Studienbeihilfe für das WS 2017/18 erhalten haben, so erhältst du ab September 2017 entsprechend der Novelle eine höhere Studienbeihilfe. Eine neuerliche Antragstellung ist nicht notwendig!
  2. Studierende ab 24 Jahren werden unabhängig vom Wohnsitz (bei den Eltern oder eigener Wohnsitz) als auswärtig eingestuft, wodurch sich höhere Beihilfen ergeben könnten.
  3. Zusätzlich bekommen StudentInnen ab 24 Jahren einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro, ab 27 Jahren einen monatlichen Zuschlag von 40 Euro.
  4. Für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistungen der Eltern geltenden Einkommensgrenzen werden angehoben, sodass nun mehr Studierende Anspruch auf eine Studienbeihilfe haben.
  5. Achtung SelbsterhalterInnen: Für Erstanträge im WS 2017/18 ist nun für den Nachweis des Selbsterhalts eine durchgehende Beschäftigung in den vergangenen 48 Monaten mit einem Jahreseinkommen von 8.580 Euro pro Jahr vorzulegen (bisher 7.272 Euro). Es gibt hier leider keine Übergangsregelung!

Aufgrund eines Zuwachses an Anträgen bei der Stipendienstelle Innsbruck im WS 2017/18 (https://www.stipendium.at/stipendienstellen/innsbruck/) wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Stipendienstelle Innsbruck bittet um dein Verständnis bei etwaigen längeren Bearbeitungszeiten deiner Anträge.

Dein Sozialreferat der ÖH Medizin Innsbruck