Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von voraussichtlich € 600,- brutto wird es vermutlich ab Oktober 2018 geben. Die Aufwandsentschädigung soll auch für bereits bestehende KPJ-Verträgeab Oktober ausbezahlt werden: Falls man beispielsweise ab August 2018 für vier Monate ein Modul absolviert, würde man dafür ab Oktober eine Aufwandsentschädigung erhalten – also zumindest für zwei Monate (Oktober & November). Da sich die Aufwandsentschädigung vermutlich über der Geringfügigkeitsgrenze bewegen wird, sind Sozialversicherungsabgaben zu leisten, die beispielweise auch eine Krankenversicherung abdecken. Im Gegenzug wird es kein kostenloses Mittagessen mehr für Studierende im KPJ geben, stattdessen kann um Mitarbeiterkonditionen (~2,7 – 3,5 €) gegessen werden. In Zukunft soll die Anmeldung für die KPJ-Plätze zentral über ein Onlineportal erfolgen, welches ab August 2018online gehen soll. Für KPJ-Plätze von August 2019 bis Juli 2020 können sich Studierende der MUI oder mit Bezug zu Tirol (Wohnort) bereits von August bis September 2018 anmelden, anschließend werden die Restplätze für alle MedizinstudentInnen freigeschalten. An den tirol kliniken bestehen weiterhin Kapazitäten für 120 KPJ-Studierende pro Monat, damit eine ordentliche Betreuung und Ausbildung auf den jeweiligen Abteilungen gewährleistet ist. Sobald alle Details bezüglich des KPJs an den Tirol Kliniken ausgearbeitet sind, werden wir dich nochmals informieren. Wichtig: Alle Informationen stehen noch unter Vorbehalt, es kann also noch Änderungen geben! |