Das neue KPJ ist da, und wie geht es nun weiter?
Am 17. April 2013 hatten wir seitens der Studienvertretung und ÖH ein Diskussionsforum zum neuen KPJ, welches ab dem Wintersemester 2014/2015 gilt, organisiert. Die Änderungen werden erstmals das jetzige 8.Semester betreffen. Über 200 Studierende des 6. und 8. Semesters waren anwesend und hatten die Möglichkeit, Prof. Mutz, Vizerektor für Lehre und Studienabteilung, Prof. Prodinger, Vorsitzender der Curricularkommission und Dr.in Pierer, Leiterin der Stabstelle für Curriculumsentwicklung und Prüfungsent- und abwicklung (CEPEA), ihre Fragen zu stellen.
In diesem Protokoll haben wir die wichtigsten Punkte, die angesprochen wurden, noch einmal zusammengefasst. Sollten dennoch noch Unklarheiten oder Fragen im Raum stehen, könnt ihr euch jederzeit an uns wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Welche wesentlichen Änderungen gelten für das neue KPJ ab dem WS 2014/2015 ?
Der wichtigste Punkt ist die Verlängerung von 32 auf 48 Wochen, wobei die Verlängerung die beiden Pflichtmodule Innere Medizin und Chirurgie betrifft. Beide sind von jeweils 8 Wochen auf 16 Wochen verlängert worden. Wahlfächer I und II sowie das Pflichtmodul der Allgemeinmedizin bleiben unverändert bei 4 Wochen.
Organisatorisches vor dem KPJ:
Wenn ein KPJ Modul selbstständig organisiert wird, dann muss im Vorfeld für jede Ausbildungsstätte eines KPJ-Moduls eine Genehmigung eingeholt werden, damit das KPJ Modul an dieser Institution absolviert werden kann. Das entsprechende Formular findet ihr auf Ilias.
Mit diesem kann die Genehmigung frühestens nach der SIP4a bis spätestens einen Monat vor entsprechendem KPJ-Modul Beginn in der Studienabteilung beantragt werden.
Abschließend muss diese Genehmigung zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung nach der Ableistung des KPJ Moduls in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten eingereicht werden.
Das Ergebnis der SIP 5 sollte in jedem Fall pünktlich vor KPJ Beginn, am ersten Montag im August, seitens der CEPEA (=Stabstelle für Curriculumsentwicklung und Prüfungsent – und abwicklung) vorliegen, ab dann darf man das KPJ beginnen.
Kriterien für die Absolvierung der 16wöchigen Pflichtmodule:
Prinzipiell gilt, dass die 16wöchigen Pflichtmodule in Österreich neben dem LKI (Univ. Kliniken Innsbruck) entweder an einem Lehrkrankenhaus der Med. Universität Innsbruck, der medizinischen Universität Graz oder der Medizinischen Universität Wien (Achtung: Auch hier muss der Leiter habilitiert sein!) absolviert werden können. Außerhalb dieser Lehrkrankenhäuser werden nur Universitätskliniken (weltweit) oder Krankenhäuser anerkannt, bei denen der Leiter der Abteilung habilitiert ist (Europa). Es wird laut Dr.in Pierer keine Probleme geben, beide Pflichtmodule an einer Institution bzw. an einem Ort in Österreich zu absolvieren. Auch nicht, wenn eines in Österreich und eines im Ausland absolviert wird.
Falls man beide Pflichtmodule im Ausland absolvieren möchte, wird dies nur dann. genehmigt, wenn man sie an zwei verschiedenen Orten (nicht zwingendermaßen in zwei verschiedenen Ländern) absolviert. Es sei aber wünschenswert, dass Studierende das KPJ in zwei verschiedenen Ländern absolvieren um die Mobilität zu fördern.
Möchte man beide Pflichtmodule unbedingt an einem Ort im Ausland absolvieren, können in schwerwiegenden Fällen auch Individualentscheidungen durch das studienrechtliche Organgetroffen werden.
Ein 16wöchiges Pflichtmodul kann keinesfalls an zwei verschiedenen Einrichtungen abgeleistet werden.
Kriterien für die Absolvierung der Wahlmodule
Alle Wahlfächer dürfen im Ausland absolviert werden, egal wo man die Pflichtmodule absolviert hat. Hier gelten die gleichen Anerkennungsbedingungen wie bei der Absolvierung der Pflichtmodule im Ausland. Lediglich das 4-wöchige Modul der Allgemeinmedizin kann keinesfalls im Ausland (abgesehen von definierten Praxen in Südtirol) absolviert werden.
Welche Bedingungen erwarten uns im KPJ?
Laut Prof. Mutz und Dr.in Pierer sehen die Rahmenbedingungen folgendermaßen aus:
Für die akkreditierten Lehrkrankenhäuser der MUI gibt es Richtlinien und einen Ausbildungsplan, nach denen die KPJler auszubilden sind. Außerdem führt der KPJler sein Logbuch, an dem er sich orientieren kann, welche Fertigkeiten und Kompetenzen erlernt werden sollen. Somit steht uns als KPJlern das Recht zu unsere Lehrausbildung einzufordern. Falls sich ein Student „missbraucht“ oder „ungerecht behandelt“ fühlt, kann er dies der Stabsstelle CEPEA melden, damit sich diese um Besserung kümmern kann.
Absolviert man sein KPJ Modul außerhalb des Landeskrankenhauses Innsbruck bzw. der akkreditierten Lehrkrankenhäuser der MUI, hat die MUI wenig bzw. keinen Einfluss auf die Ausbildung der Studierenden. In diesem Fall muss man sich selber darum kümmern, dass man eine gute Ausbildung bekommt und nicht als billige Arbeitskraft ausgenutzt wird.
Bei den laufenden Leistungsüberprüfungen sind in den 16wöchigen Pflichtmodulen in zweiwöchigen Abstand MiniCex oder DOPS vorgesehen (also insgesamt 8) und in den Wahlmodulen im Abstand von einer Woche (also insgesamt 4). Für die Ableistung des KPJs an einem Lehrkrankenhaus der MUI bekommt man Noten, ansonsten „mit Erfolg bestanden“ eingetragen. Das Abschlussgespräch findet an dem jeweiligen Krankenhaus selber statt.
Bislang gibt es noch keine offiziellen Informationen zu Fehlzeiten. Weder Nacht-, noch Wochenenddienste (im Gegensatz zu Wien) sind verpflichtend vorgesehen. Jedoch kann man nach Absprache mit der Station einen Nacht-, oder Wochenenddienst ableisten, und bekommt dafür ausgleichend an einem anderen Tag frei zu bekommen (eine entsprechende Festlegung wird es geben).
In den 16wöchigen Pflichtmodulen kann man am LKI einmal rotieren, sprich zwei verschiedene Spezialisierungen durchlaufen. An anderen Krankenhäusern kann man, falls es der dort übliche Ausbildungsplan vorsieht auf 4 mal 4 Wochen untergliedern. Dr.in Pierer warnt aber zu oft zu rotieren, da man weniger auf Station eingegliedert wird je öfter man rotiert. Es muss sichergestellt sein, dass der/die KPJ Studierende unter Aufsicht PatientInnen betreuen kann.
Für Allgemeinmedizin gilt, dass wenn die Praxis des Allgemeinmediziners geschlossen ist, der/die KPJlerIn ebenfalls Urlaub hat, ohne dass dies als Fehlzeit angerechnet wird. Diese Urlaubstage verlängern das AM-Modul aber entsprechend.
Aufwandsentschädigung:
Prof. Mutz erklärt: Sobald wir als Studierende eine Aufwandsentschädigung erhalten, ist das KPJ keine Ausbildung mehr, sondern ein Beruf, der uns mit anderen Rechten und Pflichten verbindet, gerade in Bezug auf die Versicherung. Insbesondere „sollen wir dadurch davor bewahrt werden als billige Hilfskräfte ausgenutzt zu werden“. Das KPJ ist kein Praktikum, sondern ein praktisches Studienjahr, und das Studium der Medizin ein Ausbildungsstudium und kein Bildungsweg. Deshalb könne man das KPJ weder mit einem Praktikum noch mit einem Ausbildungsberuf gleichstellen.
Einige Lehrkrankenhäuser bieten jedoch gratis Kost und Logis an, außerdem versuche man Stipendien zu fördern und gute Konditionen für diese zu schaffen.
Wie geht es nach dem KPJ weiter?
Die Bestätigungen der KPJ-Module können einzeln oder gesammelt in der Studienabteilung eingereicht werden. Der Bescheid muss innerhalb von 4 Wochen erstellt werden. Wenn bis dahin auch die Diplomarbeit abgeschlossen ist, steht der Einreichung der Sponsion nichts mehr im Wege.
Für die postgraduelle Ausbildung in Österreich ist vorgesehen statt dem Turnus einen 9 monatigen Common Trunk, auch Basisausbildung genannt, zu absolvieren, in dem nochmal speziell die Fächer Chirurgie (3 Monate) und Innere Medizin (6 Monate) durchlaufen werden. Diese Basisausbildung gilt als „Gegenfächer“ in der Facharztausbildung bzw. ist Teil der Ausbildung zum Allgemeinmediziner. Der Common Trunk ist für den Beginn jeglicher Facharztausbildungen Voraussetzung, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner/in ist derzeit in Planung. Allerdings obliegt die Einführung des Common Trunks der Ärztekammer und nicht der Universität, weshalb nicht zu 100 Prozent versprochen werden kann, dass der Turnus zeitgleich mit der KPJ-Verlängerung abgeschafft wird.
Rein theoretisch kann man im Ausland direkt mit der Facharztausbildung beginnen, wenn das Krankenhaus im Ausland dies anbietet. Wenn man im Zeitraum der Facharztausbildung sicher nochmal nach Österreich zurückkehren möchte, sollte man aber unbedingt vorab mit der Ärztekammer abklären, ob diese Zeit der Facharztausbildung im Ausland anerkannt wird. Beendet man seine Facharztausbildung im außer-oder innereuropäischen Ausland und kehrt dann nach Österreich zurück, obliegt die Anerkennung der Facharztausbildung der Österreichischen Ärztekammer.