Liebe Studierende,
nach der hitzigen und ergiebigen Debatte gestern, hatten wir heute ein Gespräch mit VR Loidl. Er sieht, genau so wie wir, eine Verletzung des Vertrauensschutzes und es wird daher eine Übergangslösung geben. Diese sieht so aus, dass alle Studierenden die spätestens im WS 2012/13 inskribiert haben, frei wählen können zwischen einem KPJ mit 32 Wochen und 48 Wochen. Man muss sich für eines der beiden entscheiden und kann diese Entscheidung nachher nicht mehr rückgängig machen. Er hat uns aber auch darauf hingewiesen, dass Studierende die ihre Zukunft in Österreich sehen, wohl besser das 48 wöchige KPJ wählen, da man noch nicht weiß wie die postpromotionelle Ausbildung in Österreich aussehen wird (Common Trunk?). Hierbei muss man erst auf eine klare Bestimmung der neuen Regierung warten.
Außerdem wird es eine Übergangsregelung für das jetzige 5. Jahr geben: Alle die ihr KPJ bereits fix nach den Richtlinien von VR Mutz fertig organisiert haben, sollen dies so schnell wie möglich genehmigen lassen! Es wird eine Frist geben, die er uns aber nicht nennen wollte. VR Loidl ist auch gerne für ein Gespräch mit uns im Hörsaal bereit, welches voraussichtlich am 6.11. 18:00 Uhr im HS FKK stattfinden wird. Sobald es fixiert ist werden wir euch natürlich informieren.
Die späteren Jahrgänge müssen dann ein Pflichtfach, ein Wahlfach und die Allgemein Medizin in Innsbruck bzw. an einem Lehrkrankenhaus der MUI absolvieren. Die Richtlinien hierzu werden voraussichtlich in der nächsten Woche veröffentlicht.
Beüglich der Zeitslots: Diese sind nur dazu da, um sich anzumelden! Wie viele das in Zukunft sein werden, ist noch nicht beschlossen, VR Loidl ist aber bemüht mehr als 3 Termine im Jahr zu ermöglichen. Vielleicht gibt es bis 6.11. dann schon nähere Informationen.
All diese Informationen beruhen auf mündlichen Aussagen und sind daher noch nicht bindend! Hoffentlich konnten wir dringende Fragen bereits klären. Bei noch zu klärenden Punkten werden wir uns weiterhin für euch einsetzen und informieren sobald Ergebnisse vorliegen.
Eure ÖH/Stv