Liebe Studierende,

wir möchten euch diese Informationen gerne weiterleiten. Unten findet ihr eine Mail der ÖÄK zur Ärzteausbildung und deren Reformierungspläne, die heute an die ÖHs der Med Unis ausgesandt wurde:

Nachstehende Information darf ich Ihnen im Auftrag von Herrn KAD Dr. Holzgruber übermitteln:

Auf Grund von verschiedensten Gerüchten in Zusammenhang mit einer Ausbildungsreform zu Ärzteausbildung möchte die Österreichische Ärztekammer folgendes festhalten:

Aktuell gibt es keine gesicherten Information, ob eine Ausbildungsreform überhaupt zustande kommt und wenn ja mit welchen konkreten Inhalten. Die Österreichische Ärztekammer fordert schon seit Jahrzehnten eine umfassende Reform der Ausbildung vor allem hinsichtlich der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin. Hierzu wurden schon zahlreiche Konzepte diskutiert und es gibt auch grundsätzliche Übereinkünfte mit dem Bundesministerium für Gesundheit, eine Reform zu machen und in der Ausbildung die Fächer Orthopädie, Psychiatrie und Neurologie verstärkt zu lehren.

Allerdings stockt derzeit die komplette Umsetzung, weil eine Lehrpraxis beim Arzt für Allgemeinmedizin, gefordert von der ÖÄK für 12 Monate in der Ausbildung, derzeit nicht realisiert werden, da keine gesicherte Finanzierung durch die öffentliche Hand gegeben ist.. Ohne Finanzierung durch die öffentliche Hand stimmt aber die ÖÄK einer solchen Reform nicht zu, da die Allgemeinmediziner in den Praxen sich die Anstellung eines jungen Kollegen nach Maßgabe des Kollektiverrtrages nicht leisten können und werden, sodass ein derartiges – international übliches – Konzept erst mit einer entsprechenden öffentlichen Finanzierung ( ca. 15 Mio pro Jahr) umsetzbar ist.

Das Thema ist gerade derzeit Gegenstand der Regierungsverhandlungen und die Österreichische Ärztekammer hofft, dass dabei die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies der Fall sein, so müssen ÄrzteG und Ärzteausbildungsordnung, sowie die Verordnung über die Ausbildungsinhalte durch die ÖÄK selbst abgeändert werden, was auch noch einige Monate in Anspruch nehmen wird, sodass eine überfallsartige Umsetzung auch bei politischer Einigung auf Grund der rechtlichen Vorgaben gar nicht möglich ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass aus rechtlichen Gründen bei Änderungen im Ausbildungsrecht, immer alle Personen, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, ihre Ausbildung begonnen haben, diese nach den bisherigen Bestimmungen fertig machen können, und nur freiwillig ins neue System optieren können, so sie dies wünschen. Derzeit gibt es überhaupt keine Veranlassung, dass dies bei kommenden Novellen anders sein soll. Daher können alle Absolventen des Studiums, die derzeit ihre Ausbildungen beginnen, auch damit rechnen,  diese nach den geltenden Bestimmungen abzuschließen.

Dr. Thomas Holzgruber

Bildungsreferat

Österreichische Ärztekammer