Liebe Studierende!

Anbei befindet sich eine Zusammenfassung der Informationen aus der TILAK-Informationsveranstaltung "Umsetzung Basisausbildung" vom 13.04., mit den wichtigsten Informationen zum Beginn der neuen österreichischen Basisausbildung!

 

Zusammenfassung „Informationsveranstaltung "Umsetzung Basisausbildung“

Grundsätzlich gilt ab 01.06.2015, dass alle künftigen Ärzte vor Beginn ihrer Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt eine 9-monatige Basisausbildung (Common Trunk) absolvieren müssen. Diese neun Ausbildungsmonate umfassen 6 Monate in konservativen Fächern und
3 Monate Ausbildung in chirurgischen Fächern.

Für die Ausbildungsplätze an den TILAK-Krankenhäuser gilt:

Die Ausbildung kann in den Krankenhäusern Innsbruck, Hall, Hochzirl und Natters stattfinden, und es werden vorraussichtlich pro Quartal 25 Plätze für einen Ausbildungsbeginn an den TILAK-Häusern angeboten werden. Eine Bewerbung auf die Ausbildungsplätze der TILAK kann online eingereicht werden, woraufhin eine Einladung zum Hearing folgen wird. Eine Anstellung erfolgt auf der Basis einer Landesbedienstetenstelle und sieht lt. Aktuellem Dienstvertrag eine Entlohnung von 3.108€ monatlich (14x im Jahr) vor.
Die Ausbildungs sieht eine Einteilung in einen Rotationsplan vor, im Rahmen dessen man durch unterschiedliche Abteillungen der Häuser, als auch eventuell zwischen den angebotenen TILAK-Diensstellen rotieren wird. Abteilungswechsel können jeweils nach Abschluss des Chirurgie/Innere-Moduls, oder auch nach den ersten 3 Monaten Innere Medizin in eine weitere Konservative Fachrichtung als Wahlfach im Rahmen des Innere-Blocks erfolgen.
Eine Zuteilung zu gewünschten Abteilungen wird zwar angestrebt werden, sollte eine gewünschte Zuteilung jedoch nicht möglich sein, kann man auch einer anderen Abteilung zugeteilt werden. Zusätzlich zur hauptsächlich arbeitsplatzbasierten Ausbildung sieht der Ausbildungsplan einige Theorie-Einheiten vor, darunter unter anderem einen Immediate Life Support(ILS)-Kurs - jedoch wird im Rahmen der Basisausbildung kein Notarzt-Diplom vergeben werden können. Im Rahmen der Basisausbildung sind auch Nacht- und Wochenenddienste vorgesehen, die sich im Schnitt auf etwa 1-2 Dienste im Monat belaufen werden.

Eine Vereinbarkeit der neuen Basisausbildung mit dem Clinical PhD-Programm der MUI ist zurzeit noch nicht gegeben und muss erst noch mit dem Ministerium ausgehandelt werden. Auch die Möglichkeit auf Teilzeitstellen wird es im Rahmen der Basisausbildung an TILAK-Häusern nicht geben, Karenzierungen werden jedoch möglich sein.
Die im weiteren Rahmen der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nötigen Lehrpraxis-Monate werden nicht an TILAK-Häusern, sondern lediglich an Lehrpraxen für Allgemeinmedizin absolvierbar sein.

Abgeschlossene Facharzt-Ausbildungen aus dem EU-Raum werden weiterhin entsprechend der bilateralen Abkommen anerkannt werden, jedoch wird im Rahmen der Weiterführung einer ausländischen FA-Ausbildung die Ärztekammer individuell entscheiden müssen, ob bzw. in welchem Rahmen evtl. Teile des Common Trunk nachgeholt werden müssen.